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Art. 17 · Wohnzone Obfildern W-Ob

BZO Bau- und Zonenreglement Ebikon · S. 13 · Original-PDF

1In der Wohnzone Obfildern sind Wohnungen, nicht störendes Gewerbe-, Dienstleistungsund Bürobetriebe zulässig.

2In der Wohnzone Obfildern darf nur im Rahmen eines Bebauungsplanes gebaut werden.

3Für das Teilgebiet westlich des Äbrütibachs beträgt die maximale anrechenbare Gebäudefläche (aGbF) 1'395 m2. Der höchste Punkt der Gebäude liegt zwischen 454.50 m ü. M. und 466.50 m ü. M. Für das Teilgebiet östlich des Äbrütibachs beträgt die maximale anrechenbare Gebäudefläche (aGbF) 10’114 m2. Der höchste Punkt der Gebäude liegt zwischen 452.50 m ü. M. und 468.50 m ü. M. Die Anordnung der Gebäude in der Wohnzone Obfildern ist im Bebauungsplan festzulegen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.