← BZO Ebikon · Inhaltsverzeichnis

Art. 10 · Mindestnutzungen

BZO Bau- und Zonenreglement Ebikon · S. 9 · Original-PDF

1In der Wohnzone W-A und in den Zentrumszonen ZeA-ZeD & ZeHa sind je Gebäude mindestens drei eigenständige Wohnungen von mindestens je 60.0 m2 Hauptnutzfläche gemäss Anhang 10 BZR zu realisieren. Die zuständige Stelle kann für Umbauten und die Erweiterung bestehender Gebäude mit weniger als 3 Wohnungen sowie bei Bauten mit Gewerbe- und Dienstleistungsnutzungen Ausnahmen gestatten.

2Bauprojekte in den Arbeitszonen, die die max. Gesamthöhe nicht mit gewerblich nutzbaren Stockwerken ausschöpfen, müssen im Baugesuch den Nachweis erbringen, dass eine spätere Aufstockung mit zusätzlichen Stockwerken möglich ist.

Parzelle < 800 m2Parzelle >= 800 m2
Bei einer Gesamthöhe von mehr als 7.5 m, unter der Einhaltung der zonen- gemäss zulässigen Höhenmasse25.0 m245.0 m2
Bei einer Gesamthöhe von 4.5 m bis 7.5 m35.0 m265.0 m2
Bei einer Gesamthöhe bis 4.5 m70.0 m2130.0 m2

Tabelle von S. 9 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.