Art. 9 · Verdichtete Bauweise in der Wohnzone W-B und W-Hö
BZO Bau- und Zonenreglement Ebikon · S. 9 · Original-PDF
In der Wohnzone B (W-B) und in der Wohnzone Höchmattweg (W-Hö) dürfen ausserhalb eines Gestaltungs- oder Bebauungsplans bei bestehenden Bauten sowie bei Ersatz- oder Neubauten einmalig folgende zusätzlich an-rechenbare Gebäudeflächen realisiert werden, wenn damit mindestens eine zusätzliche, eigenständige Wohnung von mindestens 60.0 m2 Hauptnutzfläche gemäss Anhang 10 BZR gebaut wird. Parzelle < 800 m2 Parzelle >= 800 m2 Bei einer Gesamthöhe von mehr als 7.5 m, unter der Einhaltung der zonengemäss zulässigen Höhenmasse 25.0 m2 45.0 m2 Bei einer Gesamthöhe von 4.5 m bis 7.5 m 35.0 m2 65.0 m2 Bei einer Gesamthöhe bis 4.5 m 70.0 m2 130.0 m2
| Parzelle < 800 m2 | Parzelle >= 800 m2 | |
|---|---|---|
| Bei einer Gesamthöhe von mehr als 7.5 m, unter der Einhaltung der zonen- gemäss zulässigen Höhenmasse | 25.0 m2 | 45.0 m2 |
| Bei einer Gesamthöhe von 4.5 m bis 7.5 m | 35.0 m2 | 65.0 m2 |
| Bei einer Gesamthöhe bis 4.5 m | 70.0 m2 | 130.0 m2 |
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