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Art. 53 · Bodenschutz beim Verlust von Fruchtfolgeflächen im Rahmen von Baubewilligungen

BZO Bau- und Zonenreglement Rothenburg · S. 30 · Original-PDF

Bodenschutz beim Verlust von Fruchtfolgeflächen im Rahmen von Baubewilligungen

Fruchtfolgeflächen, die in neu eingezonten Arealen bei der Bebauung verloren gehen, sind im Zonenplan bezeichnet. Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens ist aufzuzeigen, dass der überschüssige Ober- und Unterboden aufgrund einer bodenkundlichen Abklärung fachgerecht ausgehoben und - nach den Weisungen der kant. Dienststelle uwe - andernorts wieder verwendet wird (kant. Richtplan 2009: Massnahmen L4-3 und L6-2).

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.