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Art. 52 · Siedlungsökologie

BZO Bau- und Zonenreglement Rothenburg · S. 30 · Original-PDF

Flachdächer und flach geneigte Dächer bis 5° Neigung, die nicht als Terrasse genutzt werden, sind unter Beachtung der gängigen Richtlinien (z.B. der Gründachrichtlinien der Schweizerischen Fachvereinigung für Gebäudebegrünung), und unter Verwendung von standorttypischem Saatgut (z.B. gemäss den Empfehlungen der Schweizerischen Kommission für die Erhaltung von Wildpflanzen) extensiv zu begrünen. Bei Kleinflächen sowie in begründeten Fällen kann die zuständige Stelle Ausnahmen bewilligen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.