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Art. 54 · Plakatwände
BZO Bau- und Zonenreglement Rothenburg · S. 30 · Original-PDF
1 Reklamen sind besonders sorgfältig in das Orts- und Landschaftsbild einzufügen.
2 Der Gemeinderat regelt Gestaltung, Platzierung und Häufigkeit von Reklameanschlagstellen in einem Konzept.
16PBG §142; Gesetz über den Schutz von Kulturdenkmälern § 1 a-c Geschäfts-Nr.: 2019-0778 / Lauf-Nr.: 37440 Seite 30
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.