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Art. 40 · Gefahrenzone 2 und 3 (Wassergefahren), mittlere und geringe

BZO Bau- und Zonenreglement Rothenburg · S. 24 · Original-PDF

Gefährdung (G-Wa2/3)

1 Die Gefahrenzone 2 und 3 Wassergefahren (blaue und gelbe Gefahrenstufe gemäss Gefahrenkarte) dient dem Schutz von Sachwerten in durch Überschwemmung, Übersarung und Erosion gering bis mittel gefährdetem Gebiet (Gefährdung durch Wildbach).

2 Die Erstellung von Bauten ist mit Auflagen zulässig.

3 Über die massgebenden Einwirk- resp. Schutzhöhen gibt die skalierte Intensitätskarte für sehr seltene Ereignisse (100- bis 300-jährig) Auskunft, die auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden kann.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.