Art. 41 · Gefahrenzone 2 und 3 (Rutsch- und Sturzgefahren), mittlere und geringe
BZO Bau- und Zonenreglement Rothenburg · S. 24 · Original-PDF
Gefährdung (G-Ru2/3 / G-St2/3)
1 Die Gefahrenzonen 2 und 3 Rutsch- und Sturzgefahren (blaue und gelbe Gefahrenstufe gemäss Gefahrenkarte) dient dem Schutz von Sachwerten in durch Rutschungen und/oder Steinschlag mittel bis gering gefährdetem Gebiet.
2 Die Erstellung von Bauten ist mit Auflagen zulässig.
3 Über die massgebenden Einwirk- resp. Schutzhöhen gibt die Intensitätskarte für sehr seltene Ereignisse (100- bis 300-jährig) Auskunft, die auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden kann. Geschäfts-Nr.: 2019-0778 / Lauf-Nr.: 37440 Seite 24
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.