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Art. 39 · Gefahrenzone 1 (Wasser- Rutsch- und Sturzgefahren), erhebliche

BZO Bau- und Zonenreglement Rothenburg · S. 24 · Original-PDF

Gefährdung (G-Wa1 / G-Ru1 / G-St1)

1 In der Gefahrenzone 1 (rote Gefahrenstufe gemäss Gefahrenkarte) besteht eine erhebliche Gefährdung von Leib und Leben sowie von Sachwerten durch Überschwemmung, Übersarung, Erosion, Rutschungen oder Steinschlag.

2 Die Erstellung von Bauten ist untersagt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.