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Art. 14 · 4-geschossige Wohnzone (W4)

BZO Bau- und Zonenreglement Rothenburg · S. 11 · Original-PDF

1 Die viergeschossige Wohnzone ist in erster Linie für Wohnbauten bestimmt; nicht störende Geschäfts- und Gewerbebetriebe sind gestattet.

Ausnützungsziffer: höchstens 0,55 Geschosszahl: höchstens 4 Vollgeschosse

2 Ein- oder Zweifamilienhäuser (ausgenommen Gruppensiedlungen) können nur vereinzelt und nur im Rahmen von Gestaltungsplänen bewilligt werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.