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Art. 15 · 3-geschossige Wohnzone (W3)

BZO Bau- und Zonenreglement Rothenburg · S. 11 · Original-PDF

Die dreigeschossige Wohnzone ist in erster Linie für Wohnbauten bestimmt; nicht störende Geschäfts- und Gewerbebetriebe sind gestattet.

Ausnützungsziffer: höchstens 0,50 Geschosszahl: höchstens 3 Vollgeschosse Gebäudelänge: höchstens 32 m

Ein- oder Zweifamilienhäuser können nur vereinzelt und nur im Rahmen von Gestaltungsplänen bewilligt werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.