Art. 13 · raingestaltung (vgl. Anhang 11)
BZO Bau- und Zonenreglement Hochdorf · S. 12 · Original-PDF
rain darf das massgebende Terrain um nicht mehr als 1.50 m Vertikalmass Terraingestaltung überragen. (vgl. Anhang 11)
2Stützmauern und mauerartige Böschungen haben ohne allfällige Absturzsicherung zusätzlich folgende Masse einzuhalten.
–ab massgebendem Terrain max. Höhe 1.50 m
–ab tiefer gelegtem Terrain max. Höhe 2.00 m
–bei Terrassenhäusern max. Höhe 3.00 m
3Als mauerartige Böschung (z.B. Löffelsteinmauer) gilt eine Geländegestaltung mit einer Neigung von mehr als 60°.
4Horizontal gestaffelte Stützmauern und mauerartige Böschungen müssen um das Mass der jeweils höheren Mauer respektive mauerartigen Böschung horizontal zurückversetzt werden.
5Bei Vorliegen besonderer Umstände und bei Hauseinfahrten und Hauszugängen kann die Gemeinde bei architektonisch guter Umsetzung und gut in die Landschaft eingepasster Umgebungsgestaltung höhere Stützmauern und mauerartige Böschungen zulassen.
6Die Gemeinde kann Richtlinien erlassen. b) Bauzonen Hinweis auf PBG
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.