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Art. 12 · Mindestnutzungen

BZO Bau- und Zonenreglement Hochdorf · S. 12 · Original-PDF

drei Wohnungen von mindestens je 60.00 m2 Hauptnutzfläche gemäss AnMindestnutzungen hang 15 zu realisieren. Die Gemeinde kann für Umbauten und die Erweiterung bestehender Gebäude mit weniger als drei Wohnungen, für kleine Parzellen sowie für Gewerbe und Dienstleistungsnutzungen Ausnahmen gestatten.

2In den Arbeitszonen sind neue Gebäude mit mindestens zwei gewerblich genutzten Geschossen zu realisieren. Die Gemeinde kann für betriebsbedingte Anforderungen Ausnahmen gestatten.

1Terrainveränderungen sind auf das Minimum zu beschränken. Das gestaltete

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.