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Art. 8
BZO Bau- und Zonenreglement Emmen · S. 14 · Original-PDF
1Die Geschäftszonen sind vornehmlich für Geschäfts- und Wohnbauten bestimmt. Stark störende Gewerbe sind nicht zugelassen.
2
Gs-5 Gs-4 Vollgeschosse höchstens 5 4 Ausnützungsziffer höchstens 0.95 0.7 wovon für Wohnen höchstens 0.65 0.5 Gebäudelänge höchstens 60m 45m
3In den im Zonenplan speziell bezeichneten Gebieten sind verkehrsintensive Betriebe nicht gestattet. Geschäftszonen Gs 5 / Gs 4 Gs-5 Gs-4 5 0.95 0.65 60m 4 0.7 0.5 45m Gs-oV 12
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.