Art. 9
BZO Bau- und Zonenreglement Emmen · S. 15 · Original-PDF
1Die Wohnzonen sind für Wohnbauten bestimmt. Nicht störende kleinere und mittlere Gewerbebetriebe sind gestattet. Ein Betrieb gilt als nicht störend, wenn er seinem Wesen nach in ein Wohnquartier passt und keine erheblich grösseren Auswirkungen entfaltet als sie aus dem Wohnen entstehen, und der das ruhige und gesunde Wohnen nicht beeinträchtigt.
2In den Wohnzonen W4 und W3 sind alleinstehende Ein- und Zweifamilienhäuser als Neubauten untersagt. In begründeten Fällen kann der Gemeinderat im Sinne von § 37 PBG Ausnahmen bewilligen. 3
W4 W3 W2 Vollgeschosse höchstens 4 3 2 Ausnützungsziffer höchstens 0.65 0.50 0.35** Ausnützungsziffer mindestens 0.45 0.40 - Gebäudelänge höchstens 40m 40m 25m Grünflächenziffer mindestens 0.55 0.55 0.55
4Wird ein bestehendes Gebäude mit einer nicht zonengemässen Ausnützungsziffer durch höhere Gewalt zerstört, so kann der Gemeinderat für die Neubauten die Ausnützungsziffer bis zur gleichen Ausnützung erhöhen. Der Zonencharakter darf dadurch nicht geschmälert werden. Wohnzonen W4, W3, W2 W4 W3 W2 4 0.65 0.45 40m 0.55 3 0.50 0.40 40m 0.55 2 0.35** - 25m 0.55
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.