Art. 32 · Weitere Naturobjekte (markante Einzelbäume, Hochstammobstbaumanlagen)
BZO Bau- und Zonenreglement Emmen · S. 29 · Original-PDF
Weitere Naturobjekte (markante Einzelbäume, Hochstammobstbaumanlagen)
1Der Gemeinderat führt das Inventar der schutzwürdigen Objekte von lokaler Bedeutung gemäss Gesetz über den Natur- und Landschaftsschutz und trifft die erforderlichen Schutzmassnahmen.
2Die traditionellen Areale mit hochstämmigen Obstbäumen sollen als Lebensraum bedrohter Vogelarten soweit möglich erhalten bleiben. Der Gemeinderat fördert den Ersatz abgehender Obstbäume. Er kann Abgeltungen und Beiträge in Verträgen mit den Bewirtschaftern oder Eigentümern regeln.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.