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Art. 33

BZO Bau- und Zonenreglement Emmen · S. 29 · Original-PDF

1Die Schutzzone Archäologie ist einer anderen Nutzungszone oder dem Wald überlagert.

2Für diese Schutzzone ist das kant. Gesetz über den Schutz der Kulturdenkmäler vom 8. März 1960 anzuwenden. Vor Eingriffen jeglicher Art in den Boden ist die Kantonsarchäologie zu informieren. Schutzzone Archäologie Ar Art. 34*

5. Bebauungsplan Hinweis auf PBG § 65 Zweck § 66 Form und allgemeiner Inhalt § 67 Besonderer Inhalt § 68 Verhältnis zu Zonenplan sowie Bau- und

Zonenreglement § 69 Planungsverfahren § 70 Rechtswirkungen § 71 Kosten

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.