Zone Z · Zollikon
Zürich · BFS 161 · Gemeindeprofil · alle 15 Zonen
Die Zone Z in Zollikon (Zürich) ist mit 3 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 13.5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 6 m, Baumassenziffer ≤ 2.7. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Plandarstellung gemäss Gemeinde-Merkblatt
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
- eBaugesucheZH (papierlos)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBaugesucheZH
- Gebühren: Gebührentarif der Gemeinde Zollikon
- Ablauf nach der Einreichung
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Zollikon, in denen «Z» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1BZO Zollikon · S. 3
1. Bauzonen Kernzone K III Zentrumszone Z III
Art. 18BZO Zollikon · S. 19
18 5.02_Anhang
Verordnung über den Schutz der Umgebung inventarisierter und geschützter Gebäude vor Beeinträchtigung durch technische Anlagen (Antennen und vergleichbare Vorrichtungen); Anhang zur Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Zollikon vom 7. Dezember 2011
Die Gemeindeversammlung hat gestützt auf § 45 ff des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 7. September 1991 und unter Vorbehalt des eidgenössischen und kantonalen Rechts diese Verordnung als Anhang zur kommunalen Bau- und Zonenordnung erlassen. Art. 1 1Diese Verordnung bezweckt
a)den Schutz der Kernzonen
b)den Schutz des Umfeldes geschützter und inventarisierter Objekte vor Beeinträchtigungen durch Antennen und ähnliche technische Anlagen. 2Die Verordnung besteht aus den Schutzvorschriften und einem Plan im Massstab 1:5000 (Anhang). Art. 2 In den im Plan 1:5000 (Anhang) eingezeichneten Gebieten sind folgende Anlagen nicht zulässig:
a)Mobilfunkantennen, sofern sie sichtbar sind und die Masse von Empfangs- und Sendeantennen gemäss § 1 lit. i der Bauverfahrensverordnung überschreiten
b)übrige Sende- und Empfangsantennen, sofern sie sichtbar sind und die Masse von Empfangs- und Sendeantennen gemäss § 1 lit. i der Bauverfahrensverordnung überschreiten
c)sichtbare technische Anlagen, die eine vergleichbare optische Beeinträchtigung von Bauten oder Baugruppen verursachen wie Mobilfunkantennen oder Empfangs- und Sendeantennen nach lit. a und b
d)Freileitungen, sofern sie nicht zu einer Bahnanlage gehören. Art. 3 1Empfangs- und Sendeantennen gemäss § 1 lit. i der Bauverfahrensverordnung …
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Baumassenziffer | ≤ 2.7 | Art. 11, S. 9 | 0.95 |
| Gebäudehöhe | ≤ 13.5 m | Art. 11, S. 9 | 0.95 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 6 m | Art. 11, S. 9 | 0.95 |
Extrahiert aus der BZO Zollikon (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone Z
Was gilt in der Zone Z in Zollikon?
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone Z sein?
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone Z einhalten?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Zollikon?
Wo reiche ich das Baugesuch in Zollikon ein?
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