Art. 1 · Zonenplan und Ergänzungspläne
BZO Zollikon · S. 2 · Original-PDF
1 Bau- und Zonenordnung 1996 Die Gemeinde Zollikon erlässt, gestützt auf § 45 ff des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 7. September 1975 (in der Fassung vom 1. September 1991) und unter Vorbehalt vorgehenden eidgenössischen und kantonalen Rechts für ihr Gemeindegebiet die nachstehende Bau- und Zonenordnung. 1. Zonenplan und Ergänzungspläne Art. 1 1Das Gemeindegebiet wird, soweit es sich nicht um Wald oder um kantonale und Zonen, Lärm-Empfindregionale Nutzungszonen handelt, in die nachfolgenden Zonen eingeteilt. lichkeitsstufen 2Den Zonen werden aufgrund der Lärmschutz-Verordnung Empfindlichkeitsstufen (ES) zugeordnet. Kurzbezeichnung ES
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.