Zone W3 · Wollerau
Schwyz · BFS 1323 · Gemeindeprofil · alle 13 Zonen
Die Zone W3 in Wollerau (Schwyz) ist mit 7 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 3 Stk, Gebäudehöhe ≤ 10 m, Firsthöhe ≤ 13 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.55, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 40 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situations- bzw. Katasterplan (vom Geometer beglaubigt)
- Grundrisspläne 1:100 mit Nutzungsangaben
- Schnitt- und Fassadenpläne 1:100 mit Terrainverlauf
- Umgebungsplan mit Abstandslinien
- Kanalisationsplan 1:100 und Anschlussgesuch Liegenschaftsentwässerung
- Zwei zusätzliche Kanalisationspläne
- Baugesuchsformular (Bewilligungsgesuch)
- Einreichung über die Plattform eBau
- Zwei Baueingabedossiers in Papierform
- Unterschriften auf dem Baugesuch
- Angaben zu Grundeigentumsverhältnissen und Zweck der Baute
- Baubeschrieb / Beschreibung des Vorhabens
- Aktueller Grundbuchauszug
- Planverzeichnis
- Gebühren nach kommunaler Gebührenordnung Bauamt
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Schwyz (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdossiers)
- Gebühren: Die Seite verlinkt eine "Gebührenordnung für das Bauamt"; auf der Seite selbst sind keine Beträge genannt.
- Ablauf nach der Einreichung
- Hochbauamt, Gemeinde Wollerau
- 043 888 12 20
- hochbau@wollerau.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Wollerau, in denen «W3» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 34BZO Baureglement Wollerau 31.100 · S. 14
VVzPBG einzuhalten. 2 Wo an offenen Gewässern keine Baulinie definiert ist, ist ein Abstand von mindestens 5 m von der oberen Böschungskante bis zum äussersten Gebäude- respektive Anlageteil einzuhalten. Gegenüber dem Mühlebach, Grenzbach, Würzbach, Sihleggbach, Krebsbach, Chüngentobelbach, Roosbach und Frohburgbach haben Gebäudefassaden einen Bachabstand, welcher mittels Baulinien definiert ist, einzuhalten. 3 Gegenüber eingedolten Gewässern ist ein Gewässerabstand von 3 m gegenüber der Mittelachse, mindestens jedoch 1 m ab Bauwerk der Eindolung einzuhalten. Art. 41 / 9. Firsthöhe Als Firsthöhe gilt das Mass vom ausgemittelten gewachsenen Boden in der Fassadenmitte bis zum höchsten Punkt der Dachkonstruktion bzw. des Attikageschosses. Ausgenommen sind Heizungs- und Lüftungskamine. Art. 42 / 10. Gebäudelänge Als Gebäudelänge gilt das Mass der längsten Fassade. 2 Bei abgesetzten und gegliederten Fassaden bemisst sie sich nach der senkrechten Projektion auf eine Parallele zur Hauptfassade. 3 Die zonengemässe Gebäudelänge gilt auch für zusammengebaute Gebäude. Nebenbauten werden nicht berücksichtigt. H. Ausnahmen Art. 43 / Ausnahmeregelung im PBG Für Ausnahmen gilt§ 73 PBG. Eine Ausnahme von den Bauvorschriften des kantonalen Rechts bedarf der Zustimmung des zuständigen Departementes. 15 K z W1 W2 W2a W3 W4 WG2 WG3 WG4 WA WPF WF G1 G2 ÖBA ZGG IC LwZ L NS GWZ UeG Res Baureglement der Geme;ndc Wolle-rau IV. Zonenvo~chriften Art. 44 / 1. Zoneneinteilung a) Bauzonen Kernzone Zentrumszone Wohnzone 1 Geschoss Wohnzone 2 Geschosse Wohnzone …
Art. 94BZO Baureglement Wollerau 31.100 · S. 4
5 Soureg!crnen t der Gemeinde WoHerau BAUREGLEMENT DER GEMEINDE WOLLERAU Die Gemeindeversammlung von Wollerau erlässt, gestützt auf§ 15 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 14.5.1987, mit Änderungen vom 8.5.1996 und vom 1.7.2009, folgendes Baureglement: 1. Zweck und Geltungsbereich Art. 1 / 1. Zweck Das Baureglement und die übrigen Planungsmittel bezwecken: a) die Wahrung und Förderung des Orts- und Landschaftsbildes von Wollerau als einer dörflichen Gemeinde in einer schönen Landschaft; b) eine geordnete bauliche Entwicklung der Gemeinde in Bezug auf das Gesamtbild, die Qualität der Architektur sowie die Umgebung- und Freiraumgestaltung; c) eine haushälterische Nutzung des Bodens, insbesondere die Erhaltung des Kulturlandes und der schützenswerten Gebiete, und einen nachhaltigen Umgang mit den Ressourcen; d) die Sicherstellung von gesunden Umweltbedingungen. Art. 2 / 2. Geltungsbereich/ a) örtlich Das Baureglement und die Planungsmittel gelten für das ganze Gebiet der Gemeinde Wollerau. Art. 2 / 2. Geltungsbereich/ b} Sachlich 2 Bau- und Zonenvorschriften finden Anwendung auf die Errichtung und Änderung von Bauten und Anlagen. 3 Eine Änderung liegt namentlich dann vor, wenn Bauten und Anlagen äusserlich umgestaltet, erweitert, erheblich umgebaut oder einer neuen, baupolizei!ich bedeutsamen Zweckbestimmung zugeführt werden. Art. 3 / Vorbehalt des übrigen Rechts Vorbehalten bleiben die Bestimmungen des übrigen kommunalen, kantonalen und eidgenössischen Rechts. II. Planungsmittel Art. 4 / 1. Übersicht Planungsmittel sind: Baureglement, Zonenplan, Te …
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 3 Stk | — | 0.90 |
| Ausnützungsziffer | ≤ 0.55 | — | 0.90 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 4 m | — | 0.90 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 8 m | — | 0.90 |
| Gebäudelänge | ≤ 40 m | — | 0.90 |
| Gebäudehöhe | ≤ 10 m | — | 0.90 |
| Firsthöhe | ≤ 13 m | — | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Wollerau (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.