Zone W1 · Wollerau

Schwyz · BFS 1323 · Gemeindeprofil · alle 13 Zonen

Hinweis: Zusätzlich zur eBau-Eingabe verlangt die Gemeinde 2 komplette Plansätze plus 2 zusätzliche Kanalisationspläne; laut Seite bedürfen sämtliche Bauvorhaben, auch Kleinbauten, Umgebungsgestaltungen und Veränderungen der internen Raumaufteilung, einer Baubewilligung.

Die Zone W1 in Wollerau (Schwyz) ist mit 7 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 1 Stk, Gebäudehöhe ≤ 6.5 m, Firsthöhe ≤ 9.5 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.35, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 20 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situations- bzw. Katasterplan (vom Geometer beglaubigt)
  • Grundrisspläne 1:100 mit Nutzungsangaben
  • Schnitt- und Fassadenpläne 1:100 mit Terrainverlauf
  • Umgebungsplan mit Abstandslinien
  • Kanalisationsplan 1:100 und Anschlussgesuch Liegenschaftsentwässerung
  • Zwei zusätzliche Kanalisationspläne
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (Bewilligungsgesuch)
  • Einreichung über die Plattform eBau
  • Zwei Baueingabedossiers in Papierform
  • Unterschriften auf dem Baugesuch
  • Angaben zu Grundeigentumsverhältnissen und Zweck der Baute
  • Baubeschrieb / Beschreibung des Vorhabens
  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Planverzeichnis
  • Gebühren nach kommunaler Gebührenordnung Bauamt

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
  • Eingabeweg: eBau Schwyz (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdossiers)
  • Gebühren: Die Seite verlinkt eine "Gebührenordnung für das Bauamt"; auf der Seite selbst sind keine Beträge genannt.
  • Ablauf nach der Einreichung
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Wollerau, in denen «W1» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 34BZO Baureglement Wollerau 31.100 · S. 14

VVzPBG einzuhalten. 2 Wo an offenen Gewässern keine Baulinie definiert ist, ist ein Abstand von mindestens 5 m von der oberen Böschungskante bis zum äussersten Gebäude- respektive Anlageteil einzuhalten. Gegenüber dem Mühlebach, Grenzbach, Würzbach, Sihleggbach, Krebsbach, Chüngentobelbach, Roosbach und Frohburgbach haben Gebäudefassaden einen Bachabstand, welcher mittels Baulinien definiert ist, einzuhalten. 3 Gegenüber eingedolten Gewässern ist ein Gewässerabstand von 3 m gegenüber der Mittelachse, mindestens jedoch 1 m ab Bauwerk der Eindolung einzuhalten. Art. 41 / 9. Firsthöhe Als Firsthöhe gilt das Mass vom ausgemittelten gewachsenen Boden in der Fassadenmitte bis zum höchsten Punkt der Dachkonstruktion bzw. des Attikageschosses. Ausgenommen sind Heizungs- und Lüftungskamine. Art. 42 / 10. Gebäudelänge Als Gebäudelänge gilt das Mass der längsten Fassade. 2 Bei abgesetzten und gegliederten Fassaden bemisst sie sich nach der senkrechten Projektion auf eine Parallele zur Hauptfassade. 3 Die zonengemässe Gebäudelänge gilt auch für zusammengebaute Gebäude. Nebenbauten werden nicht berücksichtigt. H. Ausnahmen Art. 43 / Ausnahmeregelung im PBG Für Ausnahmen gilt§ 73 PBG. Eine Ausnahme von den Bauvorschriften des kantonalen Rechts bedarf der Zustimmung des zuständigen Departementes. 15 K z W1 W2 W2a W3 W4 WG2 WG3 WG4 WA WPF WF G1 G2 ÖBA ZGG IC LwZ L NS GWZ UeG Res Baureglement der Geme;ndc Wolle-rau IV. Zonenvo~chriften Art. 44 / 1. Zoneneinteilung a) Bauzonen Kernzone Zentrumszone Wohnzone 1 Geschoss Wohnzone 2 Geschosse Wohnzone …

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 73BZO Baureglement Wollerau 31.100 · S. 3

1) Dachgestaltung

m)Fassadengestaltung

n)Ausnützung

o)An- und Nebenbauten

p)Umgebung der Bauten

q)Gestaltungsplan

r)Förderung der Ortsbildpflege Zentrumszone Wohnzonen (W1 bis W4) Wohn- und Gewerbezonen 0NG2, WG3, WG4 und WF) Wohnzone Altenbach Wohnzone für Preiswerten Wohnungsbau Fritschweg (WPF) Gewerbezonen (G1 und G2) Verkehrsgutachten in WG-Zonen und Gewerbezone Zone für öffentliche Bauten und Anlagen Zone für gewerblichen Gartenbau lntensiverholungszone Camping Grundmasse Übriges Gemeindegebiet Reservegebiet V ÖKOLOGISCHER AUSGLEICH UND SCHUTZVORSCHRIFTEN ökologischer Ausgleich Landschaftsschutz- und Gewässerschutzzone Gewässerraumzone Gefahrenzone allgemein Gefahrenzone rot Gefahrenzone blau Gefahrenzone gelb Biotopschutz

a)Naturschutzzone

b)Bachläufe

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Art. 94BZO Baureglement Wollerau 31.100 · S. 4

5 Soureg!crnen t der Gemeinde WoHerau BAUREGLEMENT DER GEMEINDE WOLLERAU Die Gemeindeversammlung von Wollerau erlässt, gestützt auf§ 15 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 14.5.1987, mit Änderungen vom 8.5.1996 und vom 1.7.2009, folgendes Baureglement: 1. Zweck und Geltungsbereich Art. 1 / 1. Zweck Das Baureglement und die übrigen Planungsmittel bezwecken: a) die Wahrung und Förderung des Orts- und Landschaftsbildes von Wollerau als einer dörflichen Gemeinde in einer schönen Landschaft; b) eine geordnete bauliche Entwicklung der Gemeinde in Bezug auf das Gesamtbild, die Qualität der Architektur sowie die Umgebung- und Freiraumgestaltung; c) eine haushälterische Nutzung des Bodens, insbesondere die Erhaltung des Kulturlandes und der schützenswerten Gebiete, und einen nachhaltigen Umgang mit den Ressourcen; d) die Sicherstellung von gesunden Umweltbedingungen. Art. 2 / 2. Geltungsbereich/ a) örtlich Das Baureglement und die Planungsmittel gelten für das ganze Gebiet der Gemeinde Wollerau. Art. 2 / 2. Geltungsbereich/ b} Sachlich 2 Bau- und Zonenvorschriften finden Anwendung auf die Errichtung und Änderung von Bauten und Anlagen. 3 Eine Änderung liegt namentlich dann vor, wenn Bauten und Anlagen äusserlich umgestaltet, erweitert, erheblich umgebaut oder einer neuen, baupolizei!ich bedeutsamen Zweckbestimmung zugeführt werden. Art. 3 / Vorbehalt des übrigen Rechts Vorbehalten bleiben die Bestimmungen des übrigen kommunalen, kantonalen und eidgenössischen Rechts. II. Planungsmittel Art. 4 / 1. Übersicht Planungsmittel sind: Baureglement, Zonenplan, Te …

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Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Vollgeschosse≤ 1 Stk—0.90
Ausnützungsziffer≤ 0.35—0.90
Grenzabstand (klein)≥ 4 m—0.90
Grenzabstand (gross)≥ 8 m—0.90
Gebäudelänge≤ 20 m—0.90
Gebäudehöhe≤ 6.5 m—0.90
Firsthöhe≤ 9.5 m—0.90

Extrahiert aus der BZO Wollerau (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone W1

Was gilt in der Zone W1 in Wollerau?
Vollgeschosse ≤ 1 Stk, Gebäudehöhe ≤ 6.5 m, Firsthöhe ≤ 9.5 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.35, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 20 m. Insgesamt sind 7 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Wollerau erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone W1 sein?
Laut BZO Wollerau: Vollgeschosse ≤ 1 Stk, Gebäudehöhe ≤ 6.5 m, Firsthöhe ≤ 9.5 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone W1 einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Grenzabstand (gross) ≥ 8 m, nach der Bau- und Zonenordnung Wollerau. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Wollerau?
19 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (Bewilligungsgesuch), Einreichung über die Plattform eBau, Zwei Baueingabedossiers in Papierform. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Wollerau ein?
Baugesuche in Wollerau laufen über eBau Schwyz (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdossiers). Zuständig ist Hochbauamt, Gemeinde Wollerau, Hauptstrasse 15, Postfach 335, 8832 Wollerau. Ablauf nach der Einreichung →

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