Zone W2 · Walchwil
Zug · BFS 1710 · Gemeindeprofil · alle 6 Zonen
Die Zone W2 in Walchwil (Zug) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Ausnützungsziffer ≤ 0.55, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 25 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Auszug aus dem Plan des Grundbuchs (Situationsplan)
- Projektpläne mindestens 1:100 (Grundrisse, Fassaden, Schnitte, Dachaufsicht)
- Erschliessungs-, Ver- und Entsorgungspläne samt Strassenplänen
- Terrainverlauf, Höhenkoten, Fixpunkte und Niveaulinien
- Ausmasse, Mauerstärken, Boden- und Fensterflächen, Zweckbestimmung der Räume
- Baugespann / Profile vor der Publikation
- Vollständig ausgefülltes Baugesuchsformular
- Unterschriften von Bauherrschaft, Grundeigentümerschaft und Projektverfassenden
- Mindestens zwei Ausfertigungen, Pläne gefalzt auf A4
- Berechnung der Nutzungsziffern
- Formulare zu Umweltrecht, Energierecht und Brandschutz
- cymo ebau: digitale Eingabe plus 3 Papierexemplare
- ZUGLOGIN/eZug nur für natürliche Personen
- Gebühren nach kommunalem «Gebührentarif im Bauwesen»
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: cymo ebau Zug (zusätzlich 3 Papierexemplare)
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Bau/Planung
- +41 41 759 80 11
- bauamt@walchwil.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Walchwil, in denen «W2» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 12BZO Bauordnung Walchwil · S. 5
Masse für die Einzelbauweise
1Masse für die Einzelbauweise: Bezeich nung Max. Aus nützungs ziffer Gewerbebonus Vollge schosszahl Gebäude länge Grenzab stand Grünflä chenziffer1)
2.3 Ergänzende Bauzonenbestimmungen
| Bezeich nung | Max. Aus nützungs ziffer | Gewerbe- bonus | Vollge schosszahl | Gebäude länge | Grenzab stand | Grünflä chenziffer1) |
|---|---|---|---|---|---|---|
| W1 | 0.452) | - | 1 | 25 m | 4 m | 40 % |
| W2 | 0.553) | - | 2 | 25 m | 4 m | 40 % |
| W3 | 0.70 | - | 3 | 30 m | 4 m | 30 % |
| WA2 | 0.55 | 0.20 | 2 | 25 m | 4 m | 30 % |
| WA3 | 0.70 | 0.20 | 3 | 30 m | 4 m | 20 % |
| K | 0.90 | - | 2 | - | 4 m | - |
Tabelle von S. 5 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Art. 13BZO Bauordnung Walchwil · S. 5
Bebauungsplanpflicht
1In den im Zonenplan mit durchzogener Linie schwarz umrandeten Gebie ten darf nur auf der Grundlage eines ordentlichen Bebauungsplans gebaut werden.
2In den im Zonenplan mit durchzogener Linie grau umrandeten Gebieten darf nur auf der Grundlage eines einfachen oder ordentlichen Bebauungs plans gebaut werden. 1) Sofern die Grundstücksform die Einhaltung der Grünflächenziffer trotz effizienter An ordnung der Bauten und Umgebungsbereiche verunmöglicht, kann in begründetem Mass von der Grünflächenziffer abgewichen werden. 2) Sofern ein Dachgeschoss im Sinne von § 24 V PBG realisiert wird, erhöht sich in der W1 und W2 die max. Ausnützungsziffer um 0.05. 3) Sofern ein Dachgeschoss im Sinne von § 24 V PBG realisiert wird, erhöht sich in der W1 und W2 die max. Ausnützungsziffer um 0.05. 5 7.1-1 Gemeinde Walchwil
3Die Gebiete mit Bebauungsplanpflicht haben neben den Anforderungen von § 32 PBG nachfolgende Zielsetzungen zu erfüllen und im Bebauungs plan nachzuweisen.
| Bezeich nung | Max. Aus nützungs ziffer | Gewerbe- bonus | Vollge schosszahl | Gebäude länge | Grenzab stand | Grünflä chenziffer1) |
|---|---|---|---|---|---|---|
| W1 | 0.452) | - | 1 | 25 m | 4 m | 40 % |
| W2 | 0.553) | - | 2 | 25 m | 4 m | 40 % |
| W3 | 0.70 | - | 3 | 30 m | 4 m | 30 % |
| WA2 | 0.55 | 0.20 | 2 | 25 m | 4 m | 30 % |
| WA3 | 0.70 | 0.20 | 3 | 30 m | 4 m | 20 % |
| K | 0.90 | - | 2 | - | 4 m | - |
Tabelle von S. 5 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Art. 34BZO Bauordnung Walchwil · S. 14
rassenhaus
1Terrassenhäuser sind hinsichtlich der Erscheinung zurückhaltend und be sonders gut zu gestalten. Die Materialisierung nimmt Rücksicht auf die nä here Umgebung, übermässige Spiegelungen sind zu vermeiden.
2Das massgebende Terrain ist möglichst zu übernehmen. Seitliche Einschnitte und Stützwände sind nur möglich, wo das massgebende Terrain dies erfordert.
3Erschliessungsflächen sind grundsätzlich innerhalb des Gebäudevolumens unterzubringen. Werden die Erschliessungsflächen aussen angeordnet, ha ben sie erhöhte gestalterische Anforderungen zu erfüllen.
4Die Grenzabstände gegenüber den der Hangneigung folgenden Gebäude seiten richten sich nach der Zahl der bewohnten Geschosse. Es sind einzu halten: a) bis 5 bewohnte Geschosse minimal 5 m b) ab 6 bewohnten Geschossen minimal 7.5 m 4.1 Mehrlängenzuschläge im Sinne von § 35 sind bei Einhaltung dieser Ab stände gegenüber den der Hangneigung folgenden Gebäudeseiten nicht an zuwenden.
5Terrassenhäuser sind in folgenden Zonen, gemäss nachfolgender Tabelle möglich. Die Ausnützung richtet sich nach der jeweiligen Zone. Zone Max. bewohnte Geschosse Mass der Parallellinie zum massgebenden Terrain, über die kein Gebäudeteil hinausragen darf 4) W1 5 7 m W2 6 8.5 m W3 7 9 m
6Bei Terrassenhäusern sind nur Flachdächer und flach geneigte Pultdächer zulässig.
7Der Gemeinderat bestimmt die zulässige Gebäudelänge des gesamten Terrassenhauses im Einzelfall.
| Zone | Max. bewohnte Geschosse | Mass der Parallellinie zum massgebenden Terrain, über die kein Gebäudeteil hinausragen darf 4) |
|---|---|---|
| W1 | 5 | 7 m |
| W2 | 6 | 8.5 m |
| W3 | 7 | 9 m |
Tabelle von S. 14 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Art. 51BZO Bauordnung Walchwil · S. 20
Aufhebung bisherigen Rechts
1Die Bauordnung und der Zonenplan vom 30. März 2006 werden aufgeho ben. A1 Anhang 1: Aussichtspunkte § A1-1 Schützenhaus
1Vom bestehenden Gebäude aus ist die Sicht auf die talseitigen Berge und den See freizuhalten. § A1-2 Büel
1Zur Freihaltung der Sicht auf die talseitigen Berge und den See darf im Be reich Büel unterhalb der Nordzufahrt, innerhalb des Waldabstandes, beidsei tig keine Bepflanzung und kein Gebäude das Strassenniveau um mehr als 1.5 m überragen. § A1-3 Im Eichhofeggli
1Die Aussicht auf die talseitigen Berge und den See ist freizuhalten. § A1-4 Im Zipfel
1Die Aussicht auf die talseitigen Berge und den See ist freizuhalten. § A1-5 Mittlerhalten
1Der Aussichtsplatz ist freizuhalten, um die Sicht auf die Kirche und die um liegenden Häuser um die Kirche herum zu ermöglichen. 20 Gemeinde Walchwil 7.1-1 § A1-6 Aussichtspunkt Forchwaldstrasse
1Von der Forchwaldstrasse her ist die Sicht auf die talseitigen Berge und den See freizuhalten. § A1-7 Chellenstrasse
1Die Sicht auf die talseitigen Berge und den See ist auf der Talseite im Um kreis von 40 m von Pflanzungen und Bauten freizuhalten. § A1-8 Reformierte Kirche
1Die Sicht auf die talseitigen Berge und den See ist freizuhalten. § A1-9 Zentrum Elisabeth
1Auf der Talseite ist die Sicht auf die talseitigen Berge und den See im Um kreis von 40 m von Pflanzungen und Bauten freizuhalten. 21 7.1-1 Gemeinde Walchwil A2 Anhang 2: Übrige Zone mit speziellen Vorschriften für die Sportanlage Lienisberg § A2-1
1Plan: 22 Gemeinde Walchwil 7.1-1 A3 Anhang 3: Erläute …
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Ausnützungsziffer | ≤ 0.55 | Art. 12, S. 5 | 0.90 |
| Vollgeschosse | ≤ 2 Vollgeschosse | Art. 12, S. 5 | 0.95 |
| Gebäudelänge | ≤ 25 m | Art. 12, S. 5 | 0.95 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 4 m | Art. 12, S. 5 | 0.95 |
| Grünflächenziffer | ≥ 40 % | Art. 12, S. 5 | 0.95 |
Extrahiert aus der BZO Walchwil (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.