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Art. 51 · Aufhebung bisherigen Rechts

BZO Bauordnung Walchwil · S. 20 · Original-PDF

1Die Bauordnung und der Zonenplan vom 30. März 2006 werden aufgeho­ ben. A1 Anhang 1: Aussichtspunkte § A1-1 Schützenhaus

1Vom bestehenden Gebäude aus ist die Sicht auf die talseitigen Berge und den See freizuhalten. § A1-2 Büel

1Zur Freihaltung der Sicht auf die talseitigen Berge und den See darf im Be­ reich Büel unterhalb der Nordzufahrt, innerhalb des Waldabstandes, beidsei­ tig keine Bepflanzung und kein Gebäude das Strassenniveau um mehr als 1.5 m überragen. § A1-3 Im Eichhofeggli

1Die Aussicht auf die talseitigen Berge und den See ist freizuhalten. § A1-4 Im Zipfel

1Die Aussicht auf die talseitigen Berge und den See ist freizuhalten. § A1-5 Mittlerhalten

1Der Aussichtsplatz ist freizuhalten, um die Sicht auf die Kirche und die um­ liegenden Häuser um die Kirche herum zu ermöglichen. 20 Gemeinde Walchwil 7.1-1 § A1-6 Aussichtspunkt Forchwaldstrasse

1Von der Forchwaldstrasse her ist die Sicht auf die talseitigen Berge und den See freizuhalten. § A1-7 Chellenstrasse

1Die Sicht auf die talseitigen Berge und den See ist auf der Talseite im Um­ kreis von 40 m von Pflanzungen und Bauten freizuhalten. § A1-8 Reformierte Kirche

1Die Sicht auf die talseitigen Berge und den See ist freizuhalten. § A1-9 Zentrum Elisabeth

1Auf der Talseite ist die Sicht auf die talseitigen Berge und den See im Um­ kreis von 40 m von Pflanzungen und Bauten freizuhalten. 21 7.1-1 Gemeinde Walchwil A2 Anhang 2: Übrige Zone mit speziellen Vorschriften für die Sportanlage Lienisberg § A2-1

1Plan: 22 Gemeinde Walchwil 7.1-1 A3 Anhang 3: Erläuterungsskizzen § A3-1

1Schema Mauern und Einfriedungen zu § 37 dieser Bauordnung: 23 7.1-1 Gemeinde Walchwil § A3-2

1Schema Terrassenhaus zu § 34 dieser Bauordnung:

2Das Mass der Parallellinie bezieht sich auf ein Terrassenhaus in der Wohn­ zone W2 (§ 34 Abs. 5 Bauordnung). 24 Gemeinde Walchwil 7.1-1 § A3-3

1Schema Mehrlängenzuschlag zu § 35 dieser Bauordnung:

2Entlang von Strassen geht der Strassenabstand gemäss § 17 Gesetz über Strassen und Wege [GSW; BGS 751.14] vor. Der Mehrlängenzuschlag kommt nicht zur Anwendung. 25 7.1-1 Gemeinde Walchwil Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung CRS Fundstelle 28.09.2025 13.05.2026 Erlass Erstfassung 2026-03 26 Gemeinde Walchwil 7.1-1 Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung CRS Fundstelle Erlass 28.09.2025 13.05.2026 Erstfassung 2026-03 27

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.