Zone WA2.5 · Tägerwilen

Thurgau · BFS 4696 · Gemeindeprofil · alle 17 Zonen

Die Zone WA2.5 in Tägerwilen (Thurgau) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≥ 2 Vollgeschosse, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Baumassenziffer ≤ 2.5 m3/m2. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan (Katasterplan)
  • Grundrisse aller Geschosse 1:100
  • Fassadenflucht- und Schnittpläne mit Terrain- und Höhenangaben
  • Projektplan der Umgebungsgestaltung
  • Kanalisationseingabe (Entwässerung)
  • Visiere vor Einreichung des Baugesuchs
Schriftliche Unterlagen
  • Kantonales Baugesuchsformular, 3-fach (ausserhalb Bauzone 4-fach)
  • Nachweis Geschossflächen- oder Baumassenziffer
  • Formular «Deklaration für Erdarbeiten»
  • Schutzraumeingabe (Zivilschutz)
  • Energietechnischer Nachweis (ENV)
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Tägerwilen, in denen «WA2.5» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 4BZO Baureglement Taegerwilen · S. 5

Zoneneinteilung und Masstabelle

1Das Gemeindegebiet ist im Zonenplan 1 : 5'000 in folgende Nutzungszonen eingeteilt: Wohnzonen W1.4 W1.6 W2.3 Dorfzone D Wohn- und Arbeitszone WA1.8 WA2.5 WA3.2 Zentrumszone Z Arbeitszonen A1 A2 Gartenbauzone Gb Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen Oe Spezialbauzone Chastel SC Spezialbauzone Schlosspark SS Kleingartenzone Kg Freihaltezone Fh Landwirtschaftszone Lw Landwirtschaftszone für besondere Nutzung LwbN Landschaftsschutzzone Ls Naturschutzzone Ns Naturschutzzone im Wald NsW Zone archäologischer Funde ZA Ortsbild- und Umgebungsschutzzone OU Gestaltungsplanpflicht GP Gewerbeanteilspflicht GA Gefahrenzone G § 17-19 PBG § 5ff PBV

05.12.2016 Baureglement Tägerwilen Seite 6

Masstabelle

II II II III III III III III IV IV III III II II III II
8.00 30.00 8.00 30.00 10.00 40.00 8.00 30.00 8.00 40.00 10.00 50.00 10.00 50.00 6.00 40.00 5.00 100.00 5.00 120.00 4) 5.00 40.0 5.00 - 10.00 40.00 - - - - - -
Wohnzonen W1.4 1.4 9.50 7.00 11.00 4.00 W1.6 1.6 9.50 7.00 11.50 4.00 W2.3 2.3 13.00 10.50 15.00 5.00 Dorfzone D - - 10.50 16.00 4.00 Wohn- und Arbeitszonen WA1.8 1.8 10.50 8.00 12.50 4.00 WA2.5 2.5 13.00 10.50 15.00 5.00 WA3.2 3.2 16.00 13.50 18.00 5.00 Zentrumszone Z - 16.00 13.50 18.00 4.00 Arbeitszonen A1 - 15.50 13.00 17.50 5.00 A2 - 16.50 14.00 18.50 5.00 Gartenbauzone Gb - 9.50 7.00 11.50 5.00 Zone für öffentliche Bauten und Anlagen Oe - 15.00 12.50 17.00 5.00 Spezialbauzone Chastel SC - - 10.50 15.00 5.00 Spezialbauzone Schlosspark SS - - - - - Kleingartenzone Kg - - - - - Freihaltezone F - - - - -

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 5) verbindlich lesbar.

III III 1) Für Klein- u …

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 7BZO Baureglement Taegerwilen · S. 7

Wohn- und Arbeitszonen

1Wohn- und Arbeitszonen WA umfassen Gebiete, die der gemischten baulichen Nutzung dienen. Zulässig sind Wohnungen, mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sowie Mischbauten.

2Für ausschliesslich gewerblich genutzte Gebäude und Gebäudeteile findet der grosse Grenzabstand keine Anwendung.

3In den Wohn- und Arbeitszonen WA2.5 und WA3.2 sind Einfamilienhäuser nicht zulässig.

4Bei Neubauten sind in der WA2.5 mindestens 2 Vollgeschosse und in der WA3.2 mindestens 3 Vollgeschosse zu erstellen.

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 25BZO Baureglement Taegerwilen · S. 26

PBV Bei der Ermittlung der Gebäudelänge und der Gebäudebreite sind Anbauten nicht zu berücksichtigen. 4.2. Gebäudebreite Die Gebäudebreite ist die kürzere Seite des flächenkleinsten Rechtecks, welches die projizierte Fassadenlinie umfasst. Stand 01.07.2020 Anhang zum Baureglement Tägerwilen Seite A-9 5. Höhenmasse 5.1. Gesamthöhe Die Gesamthöhe ist der grösste Höhenunterschied zwischen dem höchsten Punkt der Dachkonstruktion und den lotrecht darunter liegenden Punkten auf dem massgebenden Terrain.

§ 26 Abs. 1/6 PBV

1Die Gemeinde legt die Höhe der Bauten in Metern oder nach der Zahl der Vollgeschosse fest.

6Bei Bauten, die den Minergie- oder den Minergie-P-Baustandard erfüllen, wird bei der Berechnung der Gesamt- oder Fassadenhöhe die Isolation bei der Dachkonstruktion bis zu einer Stärke von maximal 20 cm nicht mitgezählt. 5.2. Fassadenhöhe Die Fassadenhöhe ist der grösste Höhenunterschied zwischen der Schnittlinie der Fassadenflucht mit der Oberkante der Dachkonstruktion und der dazugehörigen Fassadenlinie.

Art. 4, Fussnote 2 BauR 2) a. Für Schrägdachbauten SD gilt die Fassadenhöhe FH für Schrägdächer an der Traufseite und die Gesamthöhe GH. Die Differenz zwischen der projektierten Fassadenhöhe FH an der Traufseite und der Gesamthöhe GH darf die Differenz der gemäss Masstabelle festgelegten Fassadenhöhe FH für Schrägdächer und der Gesamthöhe GH nicht überschreiten.

b.Für Flachdachbauten FD gilt die Fassadenhöhe FH für Flachdächer. Die obersten 2.5 m der festgelegten Fassadenhöhe FH sind nur im Bereich eines Attikageschosses gem. § 29 PBV …

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

«Wohn- und Arbeitszonen WA umfassen Gebiete, die der gemischten baulichen Nutzung dienen.» · Art. Art. 7

Empfindlichkeitsstufe III

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 4). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Vollgeschosse≥ 2 VollgeschosseArt. 7, S. 70.95
Baumassenziffer≤ 2.5 m3/m2Art. 4, S. 50.90
Fassadenhöhe≤ 13 mArt. 4, S. 50.90
Fassadenhöhe traufseitig≤ 10.5 mArt. 4, S. 50.75
Gesamthöhe≤ 15 mArt. 4, S. 50.85
Grenzabstand (klein)≥ 5 mArt. 4, S. 50.90

Extrahiert aus der BZO Tägerwilen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone WA2.5

Was gilt in der Zone WA2.5 in Tägerwilen?
Vollgeschosse ≥ 2 Vollgeschosse, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Baumassenziffer ≤ 2.5 m3/m2. Insgesamt sind 6 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Tägerwilen erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone WA2.5 sein?
Laut BZO Tägerwilen: Vollgeschosse ≥ 2 Vollgeschosse. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone WA2.5 einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Tägerwilen. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Tägerwilen?
12 Pflichtunterlagen, darunter Kantonales Baugesuchsformular, 3-fach (ausserhalb Bauzone 4-fach), Situationsplan (Katasterplan), Grundrisse aller Geschosse 1:100. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Tägerwilen ein?
Baugesuche in Tägerwilen laufen über Papier. Zuständig ist Bauverwaltung / Baugesuchszentrale, Bahnhofstrasse 3, 8274 Tägerwilen. Ablauf nach der Einreichung →

Weitere Zonen in Tägerwilen