Zone G1 · Steinen

Schwyz · BFS 1373 · Gemeindeprofil · alle 6 Zonen

Hinweis: Laufende Gesamtrevision der Nutzungsplanung (Zonenplan, Baureglement, Erschliessungsplan; geltender Zonenplan von 2000, Baureglement seit 1990): https://www.steinen.ch/gesamtrevisionnutzungsplanung. Zudem sind neben dem elektronischen Baugesuch über eBau vorerst weiterhin zwei Papierdossiers bei der Gemeinde einzureichen.

Die Zone G1 in Steinen (Schwyz) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 13 m, Firsthöhe ≤ 16 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situations- bzw. Katasterplan (vom Geometer beglaubigt)
  • Grundrisspläne 1:100 mit Nutzungsangaben
  • Schnitt- und Fassadenpläne 1:100 mit Terrainverlauf
  • Umgebungsplan mit Abstandslinien
  • Kanalisationsplan 1:100 und Anschlussgesuch Liegenschaftsentwässerung
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (Bewilligungsgesuch)
  • Einreichung über die Plattform eBau
  • Zwei Baueingabedossiers in Papierform
  • Unterschriften auf dem Baugesuch
  • Angaben zu Grundeigentumsverhältnissen und Zweck der Baute
  • Baubeschrieb / Beschreibung des Vorhabens
  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Planverzeichnis

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Steinen, in denen «G1» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 29BZO Baureglement Gemeinde Steinen · S. 9

Zoneneinteilung

1. Das Gemeindegebiet ist in folgende Zonen eingeteilt:

a)Bauzone

Kernzone K

Wohnzone W2, W3

Wohn- und Gewerbezone WG2 3, WG3

Gewerbezone G1, G2, G3

Intensiverholungszone C, BO, S

Zone für öffentliche Bauten und Anlagen öBA

b)Nichtbauzone

Landwirtschaftszone LW

Naturschutzzone NS

Intensiverholungszone Badeplatz 3 BA

c)übrige Gebiete

übriges Gemeindegebiet UeG

Reservegebiet Res

2. Für die Bauten und Anlagen gelten je nach Zone die Vorschriften der nachstehenden Tabelle über die Grundmasse: 3 BR/ PBG K W2/ WG2 W3 WG3 G1 G2 G3

23Vollgeschosse max. 2 3 3

22Ausnützungsziffer

–Einzelüberbauung

–Gestaltungsplan 0.4 0.5 0.6 0.7 0.6 0.7

25Grenzabstand

–allseitig (50 % GH) mind. m

27 Gebäudelänge m 30 40 40

3. Weitere Empfindlichkeitsstufen:

ÖBA / C / BA / Bo = II

ÖBA (Zeughaus / SBB-Unterwerk 3) S / LW / UeG = III

Zusätzliche von der Lärmschutzverordnung abweichende

Empfindlichkeitsstufen in den Wohnzonen werden im Zonenplan

bezeichnet. (Aufstufung von ES II in ES III). 3

1Empfindlichkeitsstufe (gemäss Lärmschutzverordnung):

II nicht störend

III mä …

BR/ PBGKW2/ WG2W3WG3G1 G2 G3
15Empfindlichkeitsstufe 1IIIII/IIIIIIIIIII/IV
23Vollgeschosse max.233
22Ausnützungsziffer - Einzelüberbauung - Gestaltungsplan0.4 0.50.6 0.70.6 0.7
25Grenzabstand - allseitig (50 % GH) mind. m - allseitig (60 % GH) mind. m2.54.04.04.04.0
27Gebäudelänge m304040
27Mehrlängenzuschlag mneinjajajanein
24Firsthöhe max. m1611141416
60Gebäudehöhe (GH) 2 max. m137101013

Tabelle von S. 9 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 33BZO Baureglement Gemeinde Steinen · S. 10

Gewerbezone

1. Die Gewerbezonen sind für Gewerbebetriebe und kleinere Industriebetriebe bestimmt.

2. In den Gewerbezonen G1 und G2 ist pro Gewerbebau eine betriebsbedingte Wohnung gestattet. Die Wohnung ist in den Gewerbebau zu integrieren und die Wohnnutzung darf maximal 200 m2 anrechenbare Geschossfläche aufweisen sowie nicht mehr als 20 % der anrechenbaren gesamten Geschossflächen betragen. Die Wohnung ist im obersten Geschoss zu situieren. 5

3. In der Gewerbezone G3 ist keine Wohnnutzung gestattet. 5

4. In der Gewerbezone G1 sind Betriebe mit mässig störenden, in der Gewerbezone G2 und G3 mit stark störenden Immissionen zulässig. 5

5. In der Gewerbezone G3 sind sowohl bodenabhängige als auch bodenunabhängige Produktionsstätten zulässig, sofern dadurch keine zusätzlichen Erschliessungen notwendig sind. 5

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

«Die Gewerbezonen sind für Gewerbebetriebe und kleinere Industriebetriebe bestimmt.» · Art. Art. 33, Absatz 1

Empfindlichkeitsstufe III/IV

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 29, Absatz 2). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Firsthöhe≤ 16 mArt. 29, S. 90.85
Gebäudehöhe≤ 13 mArt. 29, S. 90.85

Extrahiert aus der BZO Steinen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone G1

Was gilt in der Zone G1 in Steinen?
Gebäudehöhe ≤ 13 m, Firsthöhe ≤ 16 m. Insgesamt sind 2 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Steinen erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone G1 sein?
Laut BZO Steinen: Gebäudehöhe ≤ 13 m, Firsthöhe ≤ 16 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Steinen?
16 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (Bewilligungsgesuch), Einreichung über die Plattform eBau, Zwei Baueingabedossiers in Papierform. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Steinen ein?
Baugesuche in Steinen laufen über eBau Schwyz (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdossiers). Zuständig ist Abteilung Bau, Postplatz 8, 6422 Steinen. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone G1 in der BZO Steinen?
2 Artikel der Bau- und Zonenordnung Steinen erwähnen die Zone G1 namentlich, darunter Art. 29, Art. 33. BZO Steinen lesen →

Weitere Zonen in Steinen