Art. 33 · Gewerbezone
BZO Baureglement Gemeinde Steinen · S. 10 · Original-PDF
1. Die Gewerbezonen sind für Gewerbebetriebe und kleinere Industriebetriebe bestimmt.
2. In den Gewerbezonen G1 und G2 ist pro Gewerbebau eine betriebsbedingte Wohnung gestattet. Die Wohnung ist in den Gewerbebau zu integrieren und die Wohnnutzung darf maximal 200 m2 anrechenbare Geschossfläche aufweisen sowie nicht mehr als 20 % der anrechenbaren gesamten Geschossflächen betragen. Die Wohnung ist im obersten Geschoss zu situieren. 5
3. In der Gewerbezone G3 ist keine Wohnnutzung gestattet. 5
4. In der Gewerbezone G1 sind Betriebe mit mässig störenden, in der Gewerbezone G2 und G3 mit stark störenden Immissionen zulässig. 5
5. In der Gewerbezone G3 sind sowohl bodenabhängige als auch bodenunabhängige Produktionsstätten zulässig, sofern dadurch keine zusätzlichen Erschliessungen notwendig sind. 5
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.