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St. Moritz

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Masse in St. Moritz

Gebäudelänge in St. Moritz

Die Gebäudelänge ist in St. Moritz in 3 von 9 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 30 m bis 45 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 86 der Bau- und Zonenordnung.

Die Gebäudelänge ist die längste Seite des kleinsten Rechtecks, das den Grundriss des Gebäudes umfasst.

ZoneGebäudelängeFundstelle
AWZ≤ 30 mArt. 86, S. 37
IDZ≤ 45 mArt. 86, S. 37
ÄDZ≤ 45 mArt. 86, S. 37

Extrahiert aus der BZO St. Moritz. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.

Häufige Fragen

Wie gross ist die Gebäudelänge in St. Moritz?

Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 30 m bis 45 m, festgelegt in 3 von 9 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.

Wo steht die Gebäudelänge in der Bauordnung St. Moritz?

Meist in Art. 86 der Bau- und Zonenordnung St. Moritz, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.

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