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St. Moritz
Gebäudelänge in St. Moritz
Die Gebäudelänge ist in St. Moritz in 3 von 9 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 30 m bis 45 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 86 der Bau- und Zonenordnung.
Die Gebäudelänge ist die längste Seite des kleinsten Rechtecks, das den Grundriss des Gebäudes umfasst.
Extrahiert aus der BZO St. Moritz. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist die Gebäudelänge in St. Moritz?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 30 m bis 45 m, festgelegt in 3 von 9 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht die Gebäudelänge in der Bauordnung St. Moritz?
Meist in Art. 86 der Bau- und Zonenordnung St. Moritz, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.