Zone KW · Russikon

Zürich · BFS 178 · Gemeindeprofil · alle 8 Zonen

Die Zone KW in Russikon (Zürich) ist mit 4 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 7 m, Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, Gebäudelänge ≤ 30 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
  • Aktueller Katasterplan mit rot eingetragenem Vorhaben (vom Geometer)
  • Umgebungsplan 1:200/1:100 mit Terrainhöhen und Versiegelungsgrad
  • Entwässerungsplan mit Versickerungsflächen und Regenwassernutzung
  • Ausführungsplan unterirdische Leitungen (nach Bauvollendung, im Doppel)
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
  • Aktueller Grundbuchauszug im Original

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Russikon, in denen «KW» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 4BZO Russikon · S. 6

Mehrwertausgleich Auf Planungsvorteilen, die durch Auf- oder Umzonungen entstehen, wird keine Mehrwertabgabe im Sinne von § 19 des Mehrwertausgleichsgesetzes (MAG) erhoben. IIBauzonenKernzonenArt. 5 Kernzonen K1, K2 und KW Die Kernzonen K1 und KW umfassen die engeren Gebiete der schützenswerten Ortsbilder. Die Kernzone K2 umfasst die an das Ortsbild angrenzenden Gebiete. Art. 6GrundsatzUmbauten, Ersatz- und Neubauten haben sich in Form und Erscheinung ins Ortsbild einzuordnen, insbesondere hinsichtlich der Proportionen des Gebäudes, der Dachlandschaft und der Lage der Bauten. Dabei orientiert sich das Gebiet des historischen Dorfkerns am Bild des ländlichen Dorfes; die Gebiete der Aussenwachten orientieren sich am Bild der althergebrachten Weilerstruktur. Art. 7OrtsbildschutzDie Kernzonenvorschriften regeln die Belange des Ortsbildschutzes. Allfällige bestehende und künftige Anordnungen in Verträgen, Verfügungen oder Bewilligungen, die die Denkmalpflege und damit vor allem den Substanzschutz betreffen, gehen den Kernzonenvorschriften vor. Bauvorhaben haben die überkommunalen und kommunalen Ortsbild- und Denkmalschutzinventare zu berücksichtigen.

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 10BZO Russikon · S. 6

Besondere Aussenräume Die Qualitäten der im Kernzonenplan bezeichneten besonderen Aussenräume sind als Ganzes in ihrem herkömmlichen Charakter zu erhalten und zu stärken. Dies gilt insbesondere für die ortstypischen Vorgärten. Seite 7 von 18 Bau- und Zonenordnung (BZO) Art. 11Zo nenkonformität In Kernzonen (K) sind Nutzungsarten wie Wohnungen, Büros, Ateliers und Praxen, Läden, landwirtschaftliche Betriebe, Gaststätten sowie mässig störende Betriebe zugelassen. In Kernzonen mit einem Wohnanteil von über 60 % sind ungeachtet der Rechtsform der Trägerschaft insbesondere folgende Betriebsarten und Nutzungen nicht zugelassen: - Striptease-Lokale, Table-Dance-Lokale und ähnliche Formen von Nachtlokalen; - Bordellbetriebe, Massagesalons und ähnliche Formen sexgewerblicher Nutzungen. Ke rnzonen K1 und KW

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 12BZO Russikon · S. 7

Bautypen In den Kernzonenplänen werden für die Kernzonen K1 und KW die Gebäude-Typen A und B unterschieden. Ausserhalb dieser maximal anrechenbaren Gebäudeflächen sind keine weiteren Hochbauten zulässig; ausgenommen sind Klein- und Anbauten im Sinne von Art. 17 dieser BZO. Art. 1 3 Bautyp A Die Bauten vom Typ A dürfen unter Beibehaltung des Gebäudeprofils und der Erscheinung (Lage, äussere Grundrissabmessungen, kubische Gestaltung, ortstypische Ausbildung der Fassaden und des Daches) umgebaut oder ersetzt werden. Geringfügige Abweichungen können bewilligt oder angeordnet werden, wenn dies im Interesse der Hygiene, des Ortsbildschutzes, der Verkehrssicherheit, einer optimierten Erschliessung, der Landwirtschaft oder des Gewässerraums liegt. Art. 1 4 Bautyp B Die Bauten vom Typ B umfassen die übrigen bestehenden Gebäude sowie zusätzlich erlaubte Neubauten gemäss Kernzonenplan. Bestehende Gebäude dürfen unter Beibehaltung der Grundzüge des Gebäudeprofils umgebaut oder ersetzt werden. Gestattet sind auch Neubauten mit folgenden Grundmassen: K1 und KW

a)Fassadenhöhe max. 7.0 m

b)Dachgeschosse max. 2

c)Gebäudelänge max. 30 m

d)Gebäudebreite max. 18 m

e)Grundabstand max. 3.5 m * * Resp. die im Plan festgelegte Baubegrenzungslinie. Vorspringende Gebäudeteile haben min. einen Grundabstand von 2.5 m einzuhalten. Die geschlossene Überbauung (Grenzbau) ist bis zur max. zulässigen Gebäudelänge gestattet, sofern an ein bestehendes Gebäude angebaut oder gleichzeitig gebaut wird. Die maximal anrechenbare Gebäudefläche für Neubauten ergibt sich durch die im …

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 17BZO Russikon · S. 8

Neubauten Für Neubauten gelten folgende Grundmasse: K2

a)Vollgeschosse max. 2

b)Dachgeschosse max. 2

c)Grundabstand max. 5.0 m

d)Gebäudelänge max. 30 m

e)Gebäudebreite max. 18 m

f)Fassadenhöhe max. 7.0 m

g)Ausnützungsziffer max. 45 % / 50 % * * Die Ausnützungsziffer erhöht sich um 50 %, wenn der Gewerbeanteil mindestens einen Viertel der Summe der anrechenbaren Geschossfläche beträgt. Die geschlossene Bauweise ist bis zur erlaubten Gebäudebreite und bis zur höchstzulässigen Gebäudelänge gestattet, sofern an ein angrenzendes Gebäude angebaut oder gleichzeitig gebaut wird. Für landwirtschaftlich genutzte Gebäude kann die max. Gebäudebreite und die max. Gebäudelänge überschritten werden, sofern dies die betrieblichen Bedürfnisse bedingen und die Bauten gut gestaltet sind. Ergänzende Vorschriften für Kernzonen K1, K2 und KW Art. 18Klein- und Anbauten Klein- und Anbauten im Sinne von § 2a ABV sind zusätzlich zu den Bautypen A und B in den Kernzonen K1 und KW und zusätzlich zu den bestehenden Bauten und den Neubauten in der Kernzone K2 gestattet. Die Klein- und Anbauten sind im Sinne von Art. 5 sorgfältig zu platzieren und zu gestalten. Solche Bauten sind im Ausmass von höchstens 8 % der anrechenbaren Grundstücksfläche, mindestens aber 25 m2, zugelassen. Seite 9 von 18 Bau- und Zonenordnung (BZO)

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Gebäudehöhe≤ 7 mArt. 14, S. 70.85
Vollgeschosse≤ 2 VollgeschosseArt. 14, S. 70.75
Gebäudelänge≤ 30 mArt. 14, S. 70.90
Grenzabstand (klein)≥ 3.5 mArt. 14, S. 70.82

Extrahiert aus der BZO Russikon (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone KW

Was gilt in der Zone KW in Russikon?
Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 7 m, Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, Gebäudelänge ≤ 30 m. Insgesamt sind 4 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Russikon erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone KW sein?
Laut BZO Russikon: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 7 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone KW einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Russikon. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Russikon?
16 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Russikon ein?
Baugesuche in Russikon laufen über eBaugesucheZH. Zuständig ist Abteilung Bau, Kirchgasse 4, 8332 Russikon. Ablauf nach der Einreichung →

Weitere Zonen in Russikon