Zone WG3 · Reinach (AG)
Aargau · BFS 4141 · Gemeindeprofil · alle 5 Zonen
Die Zone WG3 in Reinach (AG) (Aargau) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Ausnützungsziffer ≥ 0.6, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben
- Bauprofile (Profilierung)
- Amtlicher Situationsplan 1:500 mit Projekteintrag
- Kolorierte Projektpläne mit speziellem Farbschema
- Kanalisationsplan mit Längenprofil
- Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)
- Energienachweis
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Dreifache Ausfertigung plus digitale Form
- Aktueller amtlicher Grundbuchauszug
- Erdgeschosskote am Baugespann, Grenzzeichen durch Geometer
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Abteilung Bau und Planung
- 062 765 12 52
- bp@reinach.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Reinach (AG), in denen «WG3» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 8BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 10
* Ermittlung . für Schrägdächer gilt die traufseitige Fassadenhöhe Fassadenhöhe: . für Flachdächer gilt die talseitige Fassadenhöhe, wo das massgebende Terrain steiler
als 10% ist
. für Flachdächer mit an der Fassadenlinie hochgezogenem Attikageschoss entspricht
die Fassadenhöhe der Gesamthöhe, wenn das massgebende Terrain flacher als 10%
und das oberste Geschoss als Attika ausgebildet ist.
2Die mit ( ) bezeichneten Masse gelten bei Neubauten als Richtwert. Der Gemeinderat kann Abweichungen von diesen bewilligen, falls ortsbaulich und architektonisch eine bessere Lösung erzielt und der Zonenzweck nicht beeinträchtigt wird.
3In den im Bauzonenplan dargestellten lärmvorbelasteten Flächen sowie in den speziell bezeichneten Zonen Oe gilt die Empfindlichkeitsstufe III.
BNO Reinach, 26. Oktober 2016 4
4In den Arbeitszon …
| Bauzonen | Ausnutzung min. / max. | Fassaden- höhe * | Gesamt- höhe | Grenz- abstand | Empfindlich- keitsstufe | Zonenvor- schriften |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Kernzone K1 | (1.0-1.2) | (13 m) | (16 m) | (4 m) | III | § 9 |
| Kernzone K2 | (0.8-1.0) | (11 m) | (14 m) | (4 m) | III | § 9 |
| Dorfzone D | (0.7-0.8) | (7 m) | (12 m) | (4 m) | III | § 10 |
| Wohn- und Gewerbezone WG3 | 0.60 / 0.80 | 11 m | 14 m | 4 m | III | § 11 |
| Wohnzone W4 | 0.60 / 0.80 | 13 m | 16 m | 6 m | III | § 12 |
| Wohnzone W3 | 0.50 / 0.70 | 11 m | 14 m | 5 m | II | § 12 |
| Wohnzone W2 | --- / 0.50 | 8 m | 11 m | 4 m | II | § 12 |
| Arbeitszonen A1/A2 | --- | --- | § 8 Abs. 4 | § 8 Abs. 5 | § 8 Abs. 4 | § 13 / 14 |
| Spezialzone Bürgerheim SB | --- | § 15 | § 15 | § 15 | III | § 15 |
| Zone für öffentliche Bauten und Anlagen OE | --- | § 16 | § 16 | § 16 | II / III | § 16 |
Tabelle von S. 10 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Art. 11BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 12
1Die Wohn- und Gewerbezone WG3 ist für mässig störendes Gewerbe sowie für Wohnen, Dienstleistungen und Landwirtschaft bestimmt. Verkaufsgeschäfte bis 500 m2 Nettoladenfläche pro Gebäude sind zulässig. Im Teilgebiet D sind Verkaufsnutzungen bis max. 1'300 m2 Nettoladenfläche zulässig, sofern daraus keine erheblich grösseren Auswirkungen als aus herkömmlichen Handwerks-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben entstehen. Wohn- und Gewerbezone WG3
2Der Neubau von freistehenden Einfamilienhäusern ist nur in Baulücken oder auf Restgrundstücken zulässig, wenn keine andere zonengemässe Bebauung wie z.B. Mehrfamilienhäuser gemäss § 18 BauV oder ähnlich dichte Wohnbauformen realisiert werden können.
3Bei einer Ausnützungsziffer von 0.70 oder höher ist ein Fachgutachten nötig, in welchem die sorgfältige Integration in den örtlichen Kontext ausgewiesen wird. Das Fachgutachten ist mit dem Baugesuch aufzulegen.
BNO Reinach, 26. Oktober 2016 6
4Entlang der Aarauerstrasse, Sandgasse und Alzbachstrasse müssen Bauten zur guten Gestaltung beitragen, indem sie den Strassenraum räumlich fassen und die Vorplatzbereiche sorgfältig gestaltet werden. Anlagen zur Anlieferung und Parkierung haben gemeinschaftlich zu erfolgen oder sind auf Gemeinschaftslösungen auszurichten. Der Gemeinderat kann im Rahmen eines Gestaltungsplanes eine seitliche Unterschreitung bzw. Aufhebung der Grenz- und Gebäudeabstände verlangen bzw. zulassen.
Art. 15BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 14
1Die Spezialzone Bürgerheim dient der landwirtschaftlichen und pflanzenbaulichen Nutzung, der Tierhaltung und betreutem Wohnen und Arbeiten. Spezialzone Bürgerheim SB
BNO Reinach, 26. Oktober 2016 8
2In untergeordnetem Mass sind zulässig:
–Zusätzlicher Wohnraum in Zusammenhang mit den Hauptnutzungen
–Nicht störendes Gewerbe
–Verkauf von vor Ort hergestellten Produkten. Die zulässige Nettoladenfläche für die Spezialzone beträgt 100 m2.
3Neu- und Umbauten sind zulässig, sofern diese betriebsnotwendig sind und eine einwandfreie Einpassung in die bauliche und landschaftliche Umgebung gewährleistet ist. Es gelten die Baumasse und Abstände der WG3 gemäss § 8 Abs. 1 BNO als Richtwert.
Art. 44BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 28
1Aus Gründen der beschränkten Verkehrskapazität sowie zum Schutz der Auswirkungen des Verkehrs wird die Erstellung von Parkfeldern in den Kernzonen K1 / K2, in den Arbeitszone A1 / A2 sowie in der Wohn- und Gewerbezone WG3 unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Interessen auf ein der örtlichen Situation angepasstes Mass festgelegt.
2Die erforderliche Parkfelderzahl errechnet sich Anzahl Parkfelder
–aus der Anzahl Pflichtabstellplätze (Richtwerte für Wohnen und Gabelwerte gemäss jeweiligem Standorttyp für übrige Nutzungen gemäss der in § 43 BauV verbindlich erklärten VSS-Norm)
–und der darüber hinaus gehenden Anwendung folgender Abminderungsfaktoren:
Zone Bewohner Beschäftigte Kunden, Besucher
max. / min. max. / min. max. / min. Kernzonen K1 / K2 100%/60% 85%/75% 70%/50% Arbeitszone A1 ---- 90%/60% 80%/40% Zone WG3 100%/80% 90%/60% 80%/40% Für die abgeminderten Parkfelder ist eine Ersatzabgabe zu entrichten (Ersatzabgabenreglement). Der Gemeinderat befreit von der Ersatzgabe, wenn die Voraussetzungen von § 55 Abs. 3 BauG und § 58 Abs. 2 BauG erfüllt sind. Die Erstellung von Parkfeldern, die keiner zusätzlichen Nutzung zugewiesen werden können, ist untersagt. Der Gemeinderat kann in begründeten Ausnahmefällen für einzelne Parkfelder Ausnahmen gestatten. Der Gemeinderat kann die Anzahl Parkfelder nach oben beschränken.
3Der Gemeinderat kann in den Kernzonen K1 / K2, in der Wohnund Gewerbezone WG3 sowie in der Arbeitszone A1 / A2 und in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen OE eine Parkplatzbe- …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 8 § 8 Abs. 1). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Ausnützungsziffer | ≥ 0.6 | Art. 8, S. 10 | 0.85 |
| Ausnützungsziffer | ≤ 0.8 | Art. 8, S. 10 | 0.85 |
| Fassadenhöhe | ≤ 11 m | Art. 8, S. 10 | 0.85 |
| Gesamthöhe | ≤ 14 m | Art. 8, S. 10 | 0.85 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 4 m | Art. 8, S. 10 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Reinach (AG) (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.