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Art. 8 · Bauzonen

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 10 · Original-PDF

* Ermittlung . für Schrägdächer gilt die traufseitige Fassadenhöhe Fassadenhöhe: . für Flachdächer gilt die talseitige Fassadenhöhe, wo das massgebende Terrain steiler

als 10% ist

. für Flachdächer mit an der Fassadenlinie hochgezogenem Attikageschoss entspricht

die Fassadenhöhe der Gesamthöhe, wenn das massgebende Terrain flacher als 10%

und das oberste Geschoss als Attika ausgebildet ist.

2Die mit ( ) bezeichneten Masse gelten bei Neubauten als Richtwert. Der Gemeinderat kann Abweichungen von diesen bewilligen, falls ortsbaulich und architektonisch eine bessere Lösung erzielt und der Zonenzweck nicht beeinträchtigt wird.

3In den im Bauzonenplan dargestellten lärmvorbelasteten Flächen sowie in den speziell bezeichneten Zonen Oe gilt die Empfindlichkeitsstufe III.

BNO Reinach, 26. Oktober 2016 4

4In den Arbeitszonen A1 und A2 sind die Empfindlichkeitsstufen und die Gesamthöhen im Bauzonenplan festgelegt.

5In den Arbeitszonen A1 und A2 werden die Grenz- und Gebäudeabstände durch den Gemeinderat unter Wahrung öffentlicher und privater Interessen sowie unter Berücksichtigung des Orts- und Landschaftsbildes festgesetzt. Gegenüber angrenzenden Wohnzonen, Wohn- und Gewerbezonen sowie Landwirtschaftszonen hat der Grenzabstand die Hälfte der Gesamthöhe zu betragen, mindestens jedoch 6 m.

BauzonenAusnutzung min. / max.Fassaden- höhe *Gesamt- höheGrenz- abstandEmpfindlich- keitsstufeZonenvor- schriften
Kernzone K1(1.0-1.2)(13 m)(16 m)(4 m)III§ 9
Kernzone K2(0.8-1.0)(11 m)(14 m)(4 m)III§ 9
Dorfzone D(0.7-0.8)(7 m)(12 m)(4 m)III§ 10
Wohn- und Gewerbezone WG30.60 / 0.8011 m14 m4 mIII§ 11
Wohnzone W40.60 / 0.8013 m16 m6 mIII§ 12
Wohnzone W30.50 / 0.7011 m14 m5 mII§ 12
Wohnzone W2--- / 0.508 m11 m4 mII§ 12
Arbeitszonen A1/A2------§ 8 Abs. 4§ 8 Abs. 5§ 8 Abs. 4§ 13 / 14
Spezialzone Bürgerheim SB---§ 15§ 15§ 15III§ 15
Zone für öffentliche Bauten und Anlagen OE---§ 16§ 16§ 16II / III§ 16

Tabelle von S. 10 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.