Zone I · Oberentfelden

Aargau · BFS 4010 · Gemeindeprofil · alle 7 Zonen

Die Zone I in Oberentfelden (Aargau) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben
  • Bauprofile (Profilierung)
  • Grundrisse mit Kanalisationsleitungen im Kellergrundriss
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)
  • Energienachweis
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Einreichung im Doppel, Pläne A4 gefaltet, dreifach unterschrieben
  • Amtlicher Grundbuchauszug
  • Anschlussgesuch Strom/Wasser/Abwasser in separater Mappe
  • Profilierung: Grenzsteine freilegen, Erdgeschosskote bezeichnen

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Oberentfelden, in denen «I» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 8BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 7

Wohn- und Gewerbezone WG 4 Zentrumszone Z 13.00 m*". *** *** III § 9 Industriezone I 20.00 m*" *** IV § 1 0 *** ..* ... 11/111

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Art. 10BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 9

Industriezone

1Die Industriezone I ist für gewerbliche und industrielle Bauten sowie Dienstleistungsbetriebe bestimmt. In Ergänzung zu den Bestimmungen betreffend Fachmärkte und Einkaufszentren im kantonalen Richtplan sind innerhalb der Industriezone an der Köllikerstrasse Nettoladenflächen für Güter des aperiodischen Bedarfs bis maximal 10'000 m2 zulässig.

2Wohnungen sind zugelassen, soweit sie betriebsnotwendig und auf den entsprechenden Standort angewiesen sind.

3Über die zulässigen Gebäudehöhen und -längen, Grenz- und Gebäudeabstände sowie allfällige weitere Gestaltungsauflagen, namentlich bezüglich Farbgebung, Dachform und Begrünung, entscheidet der Gemeinderat unter Berücksichtigung der betrieblichen Erfordernisse sowie der beteiligten öffentlichen und privaten Interessen.

4Gegenüber benachbarten Wohnzonen sowie Wohn-/Gewerbezonen gilt für Bauten bis 8.00 m Höhe ein Grenzabstand von 6.00 m. Bei höheren Gebäuden ist der Abstand um das Mass der Mehrhöhe zu vergrössern. Der Abstandsbereich ist als ökologisch wertvolle Freifläche zu gestalten.

5Es ist eine Grünflächenziffer von minimal 5 % einzuhalten. 6 Innerhalb des schraffierten Bereiches der Industriezone sind lärmempfindliche Nutzungen nur dann zulässig, wenn vor den Fenstern der entsprechenden Räume die Lärmimmissionen mindestens 10 dBA tiefer liegen als an der Bauzonengrenze entlang der Kantonsstrasse K 108. 7 Im Interesse eines wirksamen Lärmschutzes für dahinterliegende Wohngebiete kann der Gemeinderat in den Industriezonen entlang der Nationalstrasse A 1 und den Kantonsstrass …

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Art. 21BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 13

i Naturobjekte,

1Die m Bauzonen- und im Kulturlandplan bezeichneten Naturobjekte Allgemeines sind geschützt, dürfen grundsätzlich nicht beseitigt werden und sind adgerecht zu unterhalten. 11 Weiher und Tümpel

2Die im Kulturlandplan bezeichneten Weiher und Tümpel und deren unmittelbare Umgebung sind als Lebensräume schutzwürdiger Tier- und Pflanzenarten zu erhalten und mittels geeigneter Massnahmen aufzuwerten (Flachwasserbereiche, standortgemässe Bestockung, Erhöhung des Strauchanteils). Alle Tätigkeiten, Vorkehren und Einrichtungen, welche dem Schutzzweck zuwiderlaufen, wie z.B. das Aussetzen von Fischen oder das Befahren der Wasserflächen, sind verboten. 3 Uferschutzstreifen Der im Kulturlandplan symbolisch dargestellte Uferschutzstreifen umfasst beidseits der bezeichneten Gewässer einen Bereich von je 3.00 m ab Uferlinie resp. Grenze der Bachparzelle. Es ist ein möglichst naturnaher Zustand des Geländes, des Bachbettes und der Uferbestockung zu erhalten resp. herbeizuführen. Mit Ausnahme bewilligter Einleitungen sind Bauten, Anlagen und Terrainveränderungen verboten, soweit sie nicht dem Schutz oder Unterhalt des Gewässers oder der Uferschutzzone dienen. Die Uferbestockung darf zur Pflege zurückgeschnitten, nicht aber ersatzlos beseitigt werden. Bachläufe im Wald Die mit einem Symbol bezeichneten Bachläufe im Wald sind bezüglich ihres Verlaufs im Terrain, der Topografie des näheren Umfeldes und der bachbegleitenden Vegetation in ihrem Zustand zu erhalten resp. bezüglich der Vegetation nach Möglichkeit noch aufzuwerten. Hecken

5D …

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

«Die Industriezone I ist für gewerbliche und industrielle Bauten sowie Dienstleistungsbetriebe bestimmt.» · Art. Art. 10, § 10, Abs.

Wortgetreu aus dem Reglement. Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Grünflächenziffer≥ 5 %Art. 10, S. 90.90

Extrahiert aus der BZO Oberentfelden (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone I

Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Oberentfelden?
11 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal), Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben, Energienachweis. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Oberentfelden ein?
Zuständig ist Abteilung Planung und Bau, Dorfstrasse 7, 5036 Oberentfelden. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone I in der BZO Oberentfelden?
3 Artikel der Bau- und Zonenordnung Oberentfelden erwähnen die Zone I namentlich, darunter Art. 8, Art. 10, Art. 21. BZO Oberentfelden lesen →

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