Zone Hemberg I · Neckertal
St. Gallen · BFS 3396 · Gemeindeprofil · alle 26 Zonen
Hinweis: Die Gemeinde Neckertal hat kein einheitliches Baureglement. Wegen der Fusionen gelten drei gleichrangige, nebeneinander in Kraft stehende Baureglemente: Baureglement Neckertal (Grundbuchkreise Brunnadern, Mogelsberg, St. Peterzell), Baureglement Oberhelfenschwil und Baureglement Hemberg. Massgebend ist jeweils das Reglement des Grundbuchkreises, in dem die Parzelle liegt. Hinzu kommt: Das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation hat die gesamtrevidierten Zonenpläne samt Baureglementen der Grundbuchkreise Brunnadern, Mogelsberg, St. Peterzell sowie Oberhelfenschwil mit Verfügungen vom 20. Dezember 2024 zwar genehmigt, doch sind die neuen Ortsplanungen wegen noch hängiger Einsprachen bzw. Rekurse noch nicht in Kraft; es gelten weiterhin die alten Pläne und Baureglemente.
Die Zone Hemberg I in Neckertal (St. Gallen) ist mit 4 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 3 m, Gebäudelänge ≤ 10 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
Pläne
- Situationsplan
- Grundrisse aller Geschosse
- Ansichten / Fassadenpläne
- Schnitte mit gewachsenem und gestaltetem Terrain
- Kanalisations-/Entwässerungsplan
- Höhenangaben und Niveaupunkt
Schriftliche Unterlagen
- Baugesuchsformular G1 (kantonal einheitlich), unterzeichnet
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Bewilligungsbehörde ist die Baukommission
- Gebühren nach kommunalem Gebührentarif Bauverwaltung
- Meldung Baubeginn und Bauabnahme
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
Verfahren
- Eingabeweg: Papier
- Ablauf nach der Einreichung
Zuständige Stelle
- Bauverwaltung / Bausekretariat (Baubewilligungen)
- 058 228 33 10
- bauverwaltung@neckertal.ch
- alle Kontaktangaben
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Gesamthöhe | ≤ 5 m | Art. 18, S. 11 | 0.95 |
| Gebäudehöhe | ≤ 5 m | Art. 18, S. 11 | 0.95 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 3 m | Art. 18, S. 11 | 0.95 |
| Gebäudelänge | ≤ 10 m | Art. 18, S. 11 | 0.95 |
Extrahiert aus der BZO Neckertal (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone Hemberg I
Was gilt in der Zone Hemberg I in Neckertal?
Gebäudehöhe ≤ 5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 3 m, Gebäudelänge ≤ 10 m. Insgesamt sind 4 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Neckertal erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone Hemberg I sein?
Laut BZO Neckertal: Gebäudehöhe ≤ 5 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone Hemberg I einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 3 m, nach der Bau- und Zonenordnung Neckertal. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Neckertal?
12 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular G1 (kantonal einheitlich), unterzeichnet, Situationsplan, Grundrisse aller Geschosse. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Neckertal ein?
Baugesuche in Neckertal laufen über Papier. Zuständig ist Bauverwaltung / Bausekretariat (Baubewilligungen), Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg. Ablauf nach der Einreichung →
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