Zone W3 · Frutigen

Bern · BFS 563 · Gemeindeprofil · alle 9 Zonen

Die Zone W3 in Frutigen (Bern) ist mit 4 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 10 m, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 30 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
  • Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
  • Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
  • Baugespann / Profilierung im Gelände
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
  • Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
  • Angaben zur Erdbebensicherheit
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Verfahrensführung durch die Regionale Bauverwaltung Frutigen (seit 01.01.2026)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Frutigen, in denen «W3» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 6BZO Baureglement Frutigen · S. 42

BauG). Einwohnegemeinde Frutigen 44 Baureglement (GBR) 6 Verschiedene Bestimmungen 61 Detailplanpflicht

1Die Neuanlage und der Ausbau von Detailerschliessungsanlagen erfordert eine genehmigte Überbauungsordnung. Nach Art. 43 SG ist für den Neubau und die Änderung einer Gemeindestrasse eine Überbauungsordnung erforderlich und die Gemeinden kön-

2Die zuständige Gemeindebehörde kann auf den Erlass einer Überbauungsordnung verzichten, wenn:

a)die Detailerschliessung in einem Plan nach altem nen für die kleine Strassenbauvorhaben, zu denen auch die Detailerschliessungsstrassen gehören (Art. Recht geordnet ist;

b)die Detailerschliessungsanlagen für ein Gebiet be-

23SV), den Erlass einer Überbauungsordnung fordern. reits ausgebaut sind und im Wesentlichen nicht mehr als die Hausanschlüsse erstellt werden müssen;

c)wenn die Erstellung einer den voraussichtlichen Nach Art. 63 GBR in Verbindung mit dem Organisationsreglement ist der Gemeinderat zuständig für den EntBeanspruchungen genügende Detailerschliessungsstrasse anderweitig rechtlich und finanziell sichergestellt ist. scheid über den Verzicht einer Überbauungsordnung. 62 Parkierung 621 Grundsatz und Ersatzabgabe

1Die Pflicht zur Erstellung von Parkplätzen sowie die nachträgliche Parkplatzerstellungspflicht richten sich nach den kantonalen Vorschriften. Die Grundsätze für die Erstellung von Parkplätzen sind in den Artikeln 16 bis 18 BauG statuiert. Die Anzahl der für ein Bauvorhaben erforderlichen

2Im Perimeter der Überbauungsordnung Kern muss mindestens die Hälfte der erforderli …

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Art. 20BZO Baureglement Frutigen · S. 11

BauG. Zulässig sind jedoch grössere Fachmärkte, sofern sie nicht zu einem überdurchschnittlichen Verkehrsaufkommen führen. Bezüglich Risikobetriebe sind die entsprechenden Vorschriften des Umweltschutzgesetzes und der Störfallverordnung zu beachten. Die Wohnnutzung kann z.B. als Attikageschoss realisiert werden.

Nutzungsart Zone Abk. Mischzonen:

Wohn-/Gewerbezone M Arbeitszone AI 3 – Wohnen und dem Wohnen gleichgestellte Nutzungen

–Gastgewerbe

–Verkaufsgeschäfte bis 500 m2 Verkaufsfläche

–Kleingewerbe

–Dienstleistungen

–ES III

In den Mischzonen sind Werkhöfe und Lagerplätze sowie weitere gewerbliche Nutzungen, welche ein überdurchschnittlich hohes Mass an Immissionen oder quartierfremdem Verkehr verursachen nicht zugelassen. 4 – Alle Produktions- und Dienstleistungsbetriebe mit den dazugehörigen Büroräumlichkeiten

–An den Standort gebundenes Wohnen bis maximal 1/3 der Gebäudegrundfläche, jedoch höchstens 200 m2 BGF pro Gebäude.

–ES IV

Pro 200 m2 beanspruchter Grundstücksfläche ist mindestens ein hochstämmiger, standortheimischer Baum zu pflanzen und zu pflegen. Die unüberbauten Flächen sind angemessen zu begrünen.

Bei Gebäuden mit Büronutzungen muss zwischen der Strasse/Eisenbahn und öffenbaren Fenstern von Räumen mit lärmempfindlichen Nutzungen eine Schallpegeldifferenz von mindestens 16dBA eingehalten werden. Dies ist im Baugesuch nachzuweisen. Einwohnegemeinde Frutigen 13 Baureglement (GBR) 5 – Gewerbe- und Lagerbetriebe

–Arbeitsräume soweit sie mit einem ProduktionsbeArbeitszone AII Die Ar …

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Art. 27BZO Baureglement Frutigen · S. 107

BMBV Geschossfläche oberirdisch: Art. 11 BauV, und Anhang A112

Ergänzung Baureglement (GBR) 2 Nutzungszonen 211 Art der Nutzung Zone Abk. Arbeitszone AI und AIV 21 Wohn-, Misch- und Arbeitszonen

1Für die einzelnen Bauzonen gelten die folgenden Nutzungsarten und Lärmempfindlichkeitsstufen:

Abs. 2 und 3 unverändert

Nutzungsart 4 – Alle Produktions- und Dienstleistungsbetriebe mit den dazugehörigen Büroräumlichkeiten

–An den Standort gebundenes Wohnen bis maximal 1/3 der anrechenbaren Gebäudegrundfläche, jedoch höchstens 200 220 m2 BGF Geschossfläche oberirdisch (GFo) pro Gebäude.

–ES IV

Pro 200 m2 beanspruchter anrechenbarer Grundstücksfläche ist mindestens ein hochstämmiger, standortheimischer Baum zu pflanzen und zu pflegen. Die unüberbauten Flächen sind angemessen zu begrünen.

Bei Gebäuden mit Büronutzungen muss zwischen der Strasse/Eisenbahn und öffenbaren Fenstern von Räumen mit lärmempfindlichen Nutzungen eine Schallpegeldifferenz von mindestens 16dBA eingehalten werden. Dies ist im Baugesuch nachzuweisen.

Für Bauten mit einer traufseitigen Fassadenhöhe von mehr als 12 m sind nur Flachdächer zulässig. Darüber hinaus ist ein Attikageschoss gestattet, wobei das Attikageschoss allseits um mind. 2 m zurückversetzt werden muss. Das Treppenhaus darf auf einer Fassadenseite bis an die Fassadenflucht des darunter liegenden Geschosses gebaut werden.

Abs. 5 und 6 unverändert

Einwohnergemeinde Frutigen 3 Vorbehalten bleiben die Gestaltungsfreiheit gemäss Art. 75 BauG sowie Abweichungen in Ortsbilderhaltungs- …

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Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Grenzabstand (klein)≥ 4 mArt. 212, S. 110.90
Grenzabstand (gross)≥ 10 mArt. 212, S. 110.90
Gebäudehöhe≤ 10 mArt. 212, S. 110.90
Gebäudelänge≤ 30 mArt. 212, S. 110.90

Extrahiert aus der BZO Frutigen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone W3

Was gilt in der Zone W3 in Frutigen?
Gebäudehöhe ≤ 10 m, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 30 m. Insgesamt sind 4 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Frutigen erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone W3 sein?
Laut BZO Frutigen: Gebäudehöhe ≤ 10 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone W3 einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Grenzabstand (gross) ≥ 10 m, nach der Bau- und Zonenordnung Frutigen. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Frutigen?
9 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau), Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend), Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Frutigen ein?
Baugesuche in Frutigen laufen über eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel). Zuständig ist Regionale Bauverwaltung Frutigen (Regio BV), Badgasse 1, 3714 Frutigen. Ablauf nach der Einreichung →

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