Zone AIV · Frutigen
Bern · BFS 563 · Gemeindeprofil · alle 9 Zonen
Die Zone AIV in Frutigen (Bern) ist mit 4 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 4 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
- Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
- Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
- Baugespann / Profilierung im Gelände
- Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
- Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
- Angaben zur Erdbebensicherheit
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Verfahrensführung durch die Regionale Bauverwaltung Frutigen (seit 01.01.2026)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel)
- Ablauf nach der Einreichung
- Regionale Bauverwaltung Frutigen (Regio BV)
- 033 672 52 80
- regio-bv@frutigen.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Frutigen, in denen «AIV» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 27BZO Baureglement Frutigen · S. 107
BMBV Geschossfläche oberirdisch: Art. 11 BauV, und Anhang A112
Ergänzung Baureglement (GBR) 2 Nutzungszonen 211 Art der Nutzung Zone Abk. Arbeitszone AI und AIV 21 Wohn-, Misch- und Arbeitszonen
1Für die einzelnen Bauzonen gelten die folgenden Nutzungsarten und Lärmempfindlichkeitsstufen:
Abs. 2 und 3 unverändert
Nutzungsart 4 – Alle Produktions- und Dienstleistungsbetriebe mit den dazugehörigen Büroräumlichkeiten
–An den Standort gebundenes Wohnen bis maximal 1/3 der anrechenbaren Gebäudegrundfläche, jedoch höchstens 200 220 m2 BGF Geschossfläche oberirdisch (GFo) pro Gebäude.
–ES IV
Pro 200 m2 beanspruchter anrechenbarer Grundstücksfläche ist mindestens ein hochstämmiger, standortheimischer Baum zu pflanzen und zu pflegen. Die unüberbauten Flächen sind angemessen zu begrünen.
Bei Gebäuden mit Büronutzungen muss zwischen der Strasse/Eisenbahn und öffenbaren Fenstern von Räumen mit lärmempfindlichen Nutzungen eine Schallpegeldifferenz von mindestens 16dBA eingehalten werden. Dies ist im Baugesuch nachzuweisen.
Für Bauten mit einer traufseitigen Fassadenhöhe von mehr als 12 m sind nur Flachdächer zulässig. Darüber hinaus ist ein Attikageschoss gestattet, wobei das Attikageschoss allseits um mind. 2 m zurückversetzt werden muss. Das Treppenhaus darf auf einer Fassadenseite bis an die Fassadenflucht des darunter liegenden Geschosses gebaut werden.
Abs. 5 und 6 unverändert
Einwohnergemeinde Frutigen 3 Vorbehalten bleiben die Gestaltungsfreiheit gemäss Art. 75 BauG sowie Abweichungen in Ortsbilderhaltungs- …
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Grenzabstand (klein) | ≥ 4 m | Art. 212, S. 107 | 0.85 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 6 m | Art. 212, S. 107 | 0.85 |
| Fassadenhöhe traufseitig | ≤ 15 m | Art. 212, S. 107 | 0.85 |
| Fassadenhöhe Attika | ≤ 18.5 m | Art. 212, S. 107 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Frutigen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.