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Frutigen

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Masse in Frutigen

Gebäudehöhe in Frutigen

Die Gebäudehöhe ist in Frutigen in 8 von 9 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 6.5 m bis 12 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 212 der Bau- und Zonenordnung.

Die Gebäudehöhe ist das Mass vom massgebenden Terrain bis zur Schnittlinie der Fassade mit der Dachfläche oder bis zur Oberkante des Dachrands. Wie genau gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht.

ZoneGebäudehöheFundstelle
AI≤ 12 mArt. 212, S. 11
AII≤ 10 mArt. 212, S. 11
AIII≤ 9 mArt. 212, S. 11
EZ≤ 6.5 mArt. 231, S. 11
M2≤ 8 mArt. 212, S. 11
W2E≤ 7 mArt. 212, S. 11
W2H≤ 6.5 mArt. 212, S. 11
W3≤ 10 mArt. 212, S. 11

Extrahiert aus der BZO Frutigen (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.

Häufige Fragen

Wie gross ist die Gebäudehöhe in Frutigen?

Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 6.5 m bis 12 m, festgelegt in 8 von 9 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.

Wo steht die Gebäudehöhe in der Bauordnung Frutigen?

Meist in Art. 212 der Bau- und Zonenordnung Frutigen, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.

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