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Fehraltorf
Fassadenhöhe giebelseitig in Fehraltorf
Die giebelseitige Fassadenhöhe ist in Fehraltorf in 4 von 8 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 13.5 m bis 18.5 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 15 der Bau- und Zonenordnung.
Die giebelseitige Fassadenhöhe ist die Fassadenhöhe auf der Giebelseite, gemessen bis zur Schnittlinie mit der Dachschräge.
| Zone | Fassadenhöhe giebelseitig | Fundstelle |
|---|---|---|
| W 1.5 | ≤ 13.5 m | Art. 15, S. 8 |
| W 2.1 | ≤ 13.5 m | Art. 15, S. 8 |
| W 2.7 | ≤ 18.5 m | Art. 15, S. 8 |
| WG 2.7 | ≤ 18.5 m | Art. 15, S. 8 |
Extrahiert aus der BZO Fehraltorf (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist die giebelseitige Fassadenhöhe in Fehraltorf?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 13.5 m bis 18.5 m, festgelegt in 4 von 8 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht die giebelseitige Fassadenhöhe in der Bauordnung Fehraltorf?
Meist in Art. 15 der Bau- und Zonenordnung Fehraltorf, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.