Zone Eh · Bürglen (TG)
Thurgau · BFS 4911 · Gemeindeprofil · alle 19 Zonen
Die Zone Eh in Bürglen (TG) (Thurgau) ist mit 4 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 40 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan (Katasterplan)
- Grundrisse aller Geschosse 1:100
- Fassadenflucht- und Schnittpläne mit Terrain- und Höhenangaben
- Projektplan der Umgebungsgestaltung
- Kanalisationseingabe (Entwässerung)
- Visiere vor Einreichung des Baugesuchs
- Kantonales Baugesuchsformular, 3-fach (ausserhalb Bauzone 4-fach)
- Nachweis Geschossflächen- oder Baumassenziffer
- Formular «Deklaration für Erdarbeiten»
- Schutzraumeingabe (Zivilschutz)
- Energietechnischer Nachweis (ENV)
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Neues Baureglement Stand 1. März 2026 beachten
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier
- Ablauf nach der Einreichung
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Bürglen (TG), in denen «Eh» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 4BZO Baureglement Buerglen TG · S. 6
Zoneneinteilung Das Gemeindegebiet ist im Zonenplan in folgende Nutzungs- und überlagernde Zonen eingeteilt:
Bauzonen
Wohnzonen W 2a, W 2b, W 3 Dorfzonen D 2 Kernzone Städtli K 2 Wohn- und Arbeitszonen WA 2, WA 3, WA 4 Arbeitszonen AG, AI, AI spez
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 6) verbindlich lesbar.
Zone für öffentliche Bauten und Anlagen OeBA Zone für Sport und Freizeit Sa Schrebergartenzone Sch Spezialbauzone Sangen G spez Freihaltezone Fh
Landwirtschaftszonen Landwirtschaftszone Lw Landwirtschaftszone für besondere Nutzungen LwbN T
Schutzzonen Landschaftsschutzzone Ls Naturschutzzone Ns
Weitere Nichtbauzonen Erhaltungszone Eh Abbauzone Ab
Überlagernde Zonen Zone für archäologische Funde AF Ortsbildschutzzonen OS A, OS B Zone mit Gestaltungsplanpflicht GP Gefahrenzone GF Naturschutzzone im Wald NsW
2 kursiv: Wortlaut gemäss PBG oder PBV Politische Gemeinde Bürglen Baureglement
Art. 5BZO Baureglement Buerglen TG · S. 7
Masstabelle Zone Geschossflächenziffer GFZ [1] max. Grenzabstand a) GA klein GA gross [m] [m] min. min. Gebäudelänge [m] max. Fassadenhöhe b) [m] max. Gesamthöhe [m] max. ES c) Bauweise Wohnzonen W 2a W 2b
W 3 0.65 4.0 6.0 30.0 7.50 11.00 II offen, halboffen 0.85 4.0 6.0 35.0 8.00 11.50 II offen, halboffen 1.0 5.0 8.0 40.0 11.00 14.50 II offen, halboffen Dorfzone D 2 Kernzone Städtli K 2 - 4.0 4.0 40.0 8.50 13.00 III offen, halboffen - - - 40.0 8.50 13.00 III offen, halboffen
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 7) verbindlich lesbar.
Wohn- und Arbeitszonen WA 2 WA 3
WA 4 0.8 4.0 6.0 40.0 8.50 12.50 III offen, halboffen 1.0 5.0 8.0 50.0 11.50 15.50 III offen, halboffen 1.2 6.0 10.0 60.0 14.50 18.50 III offen, halboffen
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 7) verbindlich lesbar.
Arbeitszone Gewerbe AG Arbeitszone Industrie AI
Arbeitszone Spezialindustrie AI spez - 4.0 4.0 80.0 12.00 16.00 III offen, halboffen - 4.0 4.0 100.0 16.00 20.00 IV offen, halboffen - 4.0 4.0 100.0 16.00 16.00 IV offen, halboffen
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 7) verbindlich lesbar.
Zone für öffentliche Bauten und AnlaOeBA
gen -- 4.0 4.0 60.0 12.00 16.00 III offen, halboffen Zone für Sport und Freizeit Sa - 3.0 3.0 25.0 3.50 5.50 III offen, halboffen Spezialbauzone Sangen G spez - 4.0 4.0 80.0 12.00 16.00 III offen, halboffen
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 7) verbindlich lesbar.
Landwirtschafts-, LandschaftsschutzLw, Ls
zone - 4.0 4.0 - 10.00 15.00 III offen, halboffen LwbN Tierhaltung LwbN T - 4.0 4.0 100.0 9.50 12.00 III offen, halboffen Erhaltungszone Eh - 4.0 4.0 40.0 8.50 13.00 III offen, halboffen
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 7) verbindlich lesbar.
Erhaltungszone Eh - 4.0 4.0 40.0 8.50 13.00 III offen, halboffen a) Grenzabstand gilt für Hauptbauten, übrige Grenzabstände vgl. Art. (29) BauR
b)Die Fassadenhöhe wird bei Schrägdächern auf der …
Art. 21BZO Baureglement Buerglen TG · S. 11
Erhaltungszone Eh
1Erhaltungszonen im Sinne von Artikel 33 RPV dienen der Erhaltung und Pflege der Kleinsiedlungen unter Wahrung der bestehenden Bausubstanz und des Ortsbildes sowohl hinsichtlich des Charakters der ganzen Kleinsiedlung und seiner Freiräume als auch der Erscheinung der einzelnen Gebäude.
2Zulässig sind Wohnbauten und landwirtschaftliche Ökonomiebauten sowie mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe.
3Bestehende Bauten dürfen erneuert, teilweise geändert, massvoll erweitert oder umgenutzt werden, wenn die Charakteristik der Gebäude im Wesentlichen erhalten bleibt.
4Ersatzbauten sind zulässig. Sie sind grundsätzliche an gleicher Stelle, mit gleichem Volumen und gleicher Charakteristik zu erstellen.
5Es ist unzulässig, für eine freistehende Ökonomiebaute eine Ersatzbaute zu erstellen, wenn die Ersatzbaute Wohnzwecken dienen soll.
6Bei Umnutzungen von bestehenden Bauten zu Wohnzwecken und bei Ersatzbauten müssen die Nebennutzflächen in das Gebäude integriert werden.
7Neubauten sind zulässig, wenn sie landwirtschaftlich begründet oder standortgebunden sind. Sie haben sich in Stellung, Volumen und Charakteristik den bestehenden Bauten anzupassen.
8An- und Kleinbauten sowie Anlagen sind zulässig, wenn der Charakter und die Eigenart der Kleinsiedlung nicht beeinträchtigt werden.
9Die Ausgestaltung, die Materialisierung sowie die Farbgebung der Fassaden und Dächer hat sich der traditionell ländlichen Bauweise anzupassen.
10Dachaufbauten und Dacheinschnitte sind bei der Erneuerung, teilweisen Änderung, massvoll …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 5). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Grenzabstand (klein) | ≥ 4 m | Art. 5, S. 7 | 0.90 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 4 m | Art. 5, S. 7 | 0.90 |
| Gebäudelänge | ≤ 40 m | Art. 5, S. 7 | 0.90 |
| Fassadenhöhe | ≤ 8.5 m | Art. 5, S. 7 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Bürglen (TG) (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.