Bern
Kleiner Grenzabstand in Bern
Der kleine Grenzabstand ist in Bern in 5 von 22 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 4 m bis 6 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 46 der Bau- und Zonenordnung.
Der kleine Grenzabstand ist der Mindestabstand einer Fassade zur Parzellengrenze. Er gilt in der Regel auf allen Seiten, auf denen nicht der grosse Grenzabstand verlangt ist.
| Zone | Kleiner Grenzabstand | Fundstelle |
|---|---|---|
| BK2 | ≥ 4 m | Art. 46, S. 16 |
| BK3 | ≥ 5 m | Art. 46, S. 16 |
| BK4 | ≥ 6 m | Art. 46, S. 16 |
| BK5 | ≥ 6 m | Art. 46, S. 16 |
| BK6 | ≥ 6 m | Art. 46, S. 16 |
Extrahiert aus der BZO Bern (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist der kleine Grenzabstand in Bern?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 4 m bis 6 m, festgelegt in 5 von 22 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht der kleine Grenzabstand in der Bauordnung Bern?
Meist in Art. 46 der Bau- und Zonenordnung Bern, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.