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Masse in Bern

Kleiner Grenzabstand in Bern

Der kleine Grenzabstand ist in Bern in 5 von 22 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 4 m bis 6 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 46 der Bau- und Zonenordnung.

Der kleine Grenzabstand ist der Mindestabstand einer Fassade zur Parzellengrenze. Er gilt in der Regel auf allen Seiten, auf denen nicht der grosse Grenzabstand verlangt ist.

ZoneKleiner GrenzabstandFundstelle
BK2≥ 4 mArt. 46, S. 16
BK3≥ 5 mArt. 46, S. 16
BK4≥ 6 mArt. 46, S. 16
BK5≥ 6 mArt. 46, S. 16
BK6≥ 6 mArt. 46, S. 16

Extrahiert aus der BZO Bern (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.

Häufige Fragen

Wie gross ist der kleine Grenzabstand in Bern?

Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 4 m bis 6 m, festgelegt in 5 von 22 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.

Wo steht der kleine Grenzabstand in der Bauordnung Bern?

Meist in Art. 46 der Bau- und Zonenordnung Bern, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.

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