Zone W4 · Aadorf
Thurgau · BFS 4551 · Gemeindeprofil · alle 20 Zonen
Die Zone W4 in Aadorf (Thurgau) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 6 m, Gebäudelänge ≤ 50 m, Baumassenziffer ≤ 3 m3/m2. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan (Katasterplan)
- Grundrisse aller Geschosse 1:100
- Fassadenflucht- und Schnittpläne mit Terrain- und Höhenangaben
- Projektplan der Umgebungsgestaltung
- Kanalisationseingabe (Entwässerung)
- Visiere vor Einreichung des Baugesuchs
- Kanalisationspläne separat 5-fach
- Original-Katasterplan 1:500 von Geotopo AG, max. 1 Jahr alt
- Erweiterte Angaben in Projekt- und Umgebungsplan
- Kantonales Baugesuchsformular, 3-fach (ausserhalb Bauzone 4-fach)
- Nachweis Geschossflächen- oder Baumassenziffer
- Formular «Deklaration für Erdarbeiten»
- Schutzraumeingabe (Zivilschutz)
- Energietechnischer Nachweis (ENV)
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Baugesuchspläne 4-fach, Baugesuchsformular 1-fach
- Formale Plananforderungen (Farbcodierung, A4-Faltung, Originalunterschriften, Datierung)
- Visiere gleichzeitig mit Einreichung, auch für Anbauten und Terrainveränderungen
- Gebühren nach kommunaler Beitrags- und Gebührenordnung, externe Prüfkosten zulasten Gesuchsteller
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier
- Ablauf nach der Einreichung
- Amt für Bau und Umwelt, Bereich Hochbau
- 052 368 48 25
- bauamt@aadorf.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Aadorf, in denen «W4» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 12BZO Baureglement Aadorf · S. 3
12 Stand 01.11.2023 BaureglementAadorf Seite 4 Art. 3 Zuständigkeiten zuständige Gemeindebehörde im Sinne des Planungs- und Baugesetzes. Art. 2 Bestandteile der Kommunalplanung zugehörigen Vorschriften. Zonenplan), Sondernutzungspläne (Schutz-, Gestaltungs- und Baulinienpläne) mit den liegenden eidgenössischen und kantonalen Vorschriften obliegen dem Gemeinderat. Er ist Art. l Zweck und Geltungsbereich
2Das Baureglement gilt für das Gebiet der Gemeinde Aadorf. Der Vollzug dieses Reglements sowie die Anwendung der im Aufgabenbereich der Gemeinde Die Kommunalplanung umfasst den Richtplan, den Rahmennutzungsplan (Baureglement,
1Das Baureglement ordnet, in Verbindung mit den Rieht- und Nutzungsplänen und unter
l.ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN [Hinweis Beachtung der Vorschriften des Bundes und des Kantons, das Planungs- und Bauwesen. Stand 01.11.2023 Zone mit Gestaltungsplanpflicht Gefahrenzonen GP GF BaureglementAadorf Seite 5 Weitere Zonen Abbauzonen Zonen für archäologische Funde Schutzzonen Ortsbild- und Umgebungsschutzzonen Arbeitszonen Industrie Spezialbauzonen Tänikon Zentrumszonen Weilerzonen Arbeitszonen Gewerbe Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen Zonen für Pferdesport Landwirtschaftszonen Naturschutzzonen/ Naturschutzzonen im Wald Uberlagernde Zonen Wohnzonen Wohn- und Arbeitszonen Freihaltezonen Landwirtschaftszonen Landschaftsschutzzonen A. Allgemeines Art. 4 Zoneneinteilung Bauzonen Dorfzonen II. NUTZUNGSZONEN In der folgenden Liste sind die im Zonenplan der Lärmempfindlichkeitsstufen (ES) aufgeführt: Gemeinde Aadorf vorkommenden Zonen und AF Ab IV OUs Abk. ES W2a/ …
Art. 60BZO Baureglement Aadorf · S. 6
60 klein/gross 5.0/10.0 5.0/10.0 5.0/10.0 5.0/10.0 6.0/12.0 5.0/10.0 6.0/10.0 7.5/10.0 7.5/10.0 5.0/10.0 abstand 4.0/4.0 5.0/5.0 4.0/8.0 4.0/8.0 4.0/8.0 4.0/4.0 4.0/4.0 5.0/5.0 3.0/3.0 3.0/3.0 Grenzmind. -/- Stand 01.11.2023 Verkaufsfläche von 300 m2 pro Gebäude nicht überschreiten. Art. 12 Arbeitszonen Industrie Art. 10 Weilerzonen Art. 11 Arbeitszonen Gewerbe a und b
2Wohnnutzungen sind nur für betrieblich standortgebundenes Personal gestattet.
3Es sind nur Betriebe mit publikumsintensiven Nutzungen erlaubt, welche eine anrechenbare
2In den Arbeitszonen AI sind Verkaufsflächen, Freizeiteinrichtungen und öffentlich zugängliches
1Arbeitszonen Gewerbe AGa und AGb umfassen Gebiete, in denen massig störende Gewerbe-,
1Es gelten die Bestimmungen von § 8 PBV. Gastronomiegewerbe nicht zulässig. Ausgenommen sind öffentlich zugängliche Betriebskantinen und Ausstellungsflächen von Gewerbebetrieben. Es gelten die Bestimmungen von § 6 PBV. Dienstleistungs- und Verwaltungsbetriebe zulässig sind. Pro Gebäude ist maximal eine Wohnung von gesamthaft % der gesamten Haupt- und Nebennutzfläche, bis maximal 180 m2 BGF zulässig. BaureglementAadorf Seite 7
4Es gilt die halboffene Bauweise.
2Der Abbruch von Bauten bedingt, dass keine Beeinträchtigung des Strassen- und Platzbildes
5Mindestens das Erdgeschoss muss strassenseitig Gewerbe- oder Dienstleistungsnutzungen Art. 9 Dorfzonen eintritt oder gleichzeitig ein bewilligtes Ersatzvorhaben vorliegt.
3In den Zentrumszonen Z4 haben Bauten mindestens 3 Vollgeschosse aufweisen. aufweisen.
1Es gelten die Bestimmungen von § 6 PBV. Art. 7 Wo …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe II
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 4). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Baumassenziffer | ≤ 3 m3/m2 | Art. 5, S. 24 | 0.60 |
| Fassadenhöhe | ≤ 14 m | Art. 5, S. 24 | 0.60 |
| Gebäudelänge | ≤ 50 m | Art. 5, S. 24 | 0.60 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 6 m | Art. 5, S. 24 | 0.60 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 12 m | Art. 5, S. 24 | 0.60 |
Extrahiert aus der BZO Aadorf (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.