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Unterlagen für eine Anlage in Zürich

Zürich · Gemeindeprofil · andere Gemeinde

Ein Baugesuch für eine Anlage (Solaranlage, Wärmepumpe, Antenne, Reklame) in Zürich braucht 9 Unterlagen in jedem Fall und 10 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Zürich und der Gemeinde Zürich, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.

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Pläne

  • Aktueller Situations-/Katasterplan mit Vorhaben, Grenz-/Gebäudeabständen.

  • Alle Fassadenansichten mit Materialisierung.

  • Hinweis: In der Regel bei jedem Baugesuch; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf den Gebäudeumschwung zwingend.

    Terraingestaltung, Bepflanzung, Zufahrten, Abstellplätze, Spielflächen.

    § 3 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV

  • Katasterplan mit Kennzeichnung der Gesuchadresse, Bauvorhaben-Bereich in Rot, Hauptmasse und Abstände zu Baulinien/Grenzen/Strassen, Gewässer-/Waldabstandslinien, Autoabstellplätze mit Zufahrten.

Formulare und Nachweise

  • Amtliches Baugesuchsformular mit Angaben zu Bauherrschaft, Grundstück (Kat.-Nr.), Vorhaben; unterschrieben.

  • Hinweis: Wenn die Gesuchstellenden über das Baugrundstück nicht alleinverfügungsberechtigt sind; dazu nachbarliche Zustimmungserklärungen in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen.

    Unterschriftliche Zustimmung, falls Bauherrschaft nicht Eigentümerin ist.

    § 5 Abs. 1 lit. m und l BVV (LS 700.6)

  • Nachweis der eingehaltenen Grenz- und Gebäudeabstände (Masse/Bezugspunkte).

  • Bei jedem Baugesuch zwingend hochzuladen.

  • Automatisch generiertes Unterschriftenblatt, mit QES signiert (oder unterschrieben per Post). Ohne Unterschriften gilt das Gesuch nicht als eingereicht.

Nur wenn zutreffend

Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.

  • Nur wenn: Berechnungen über die Ausnützung in Bezug auf Nutzungsziffern oder eine andere Beschränkung, nötigenfalls mit planlicher Erläuterung.

    Nachweis der Grün-/Freiflächenziffer, sofern die Zone dies verlangt.

    § 5 Abs. 1 lit. b BVV; § 3 Abs. 1 lit. d BVV

  • Nur wenn: Für Bauvorhaben mit neuen oder wesentlich geänderten lärmempfindlichen Räumen, die potentiell Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte aufweisen.

    Bei Lärmvorbelastung: Nachweis Schallschutz/Lärmempfindlichkeitsstufe.

    § 5 Abs. 1 lit. g BVV; Zusatzformular Lärmsituation und Lärmschutz

  • Nur wenn: Bei grösseren/besonderen Bauten

    Bei grösseren/besonderen Bauten: Brandschutznachweis/-konzept.

  • Abfall-/Container-Sammelstelle im Umgebungsplan kennzeichnen.

  • Nur wenn: Bei Fällung von Bäumen >80 cm Stammumfang (1 m über Boden)

    Bei Fällung von Bäumen >80 cm Stammumfang (1 m über Boden) beizulegen (Grün Stadt Zürich).

  • Nur wenn: Bei Lärmüberschreitungen/Ausnahmeanträgen (USG/LSV, UGZ)

  • Nur wenn: Für neue/geänderte Gastronomiebetriebe

    Für neue/geänderte Gastronomiebetriebe (Musiklärm, Öffnungszeiten, Aussenraum).

  • Nur wenn: Bei Beanspruchung öffentlichen Grundes

    Bei Beanspruchung öffentlichen Grundes: Zustimmung Tiefbauamt + Konzessionsgesuch.

  • Zusatzplan zur Gestaltungsbeurteilung (darf farbig sein).

  • Eigenständige Darstellung der Grenz-/Gebäudeabstände.

Einreichen

Baugesuche in Zürich laufen über eBaugesucheZH. Zuständig ist Amt für Baubewilligungen, Lindenhofstrasse 19, Amtshaus IV, 8001 Zürich. Kontakt · Formulare der Gemeinde

Unterlagen beisammen?

baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Zürich entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.

Dossier prüfen

Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Zürich; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.