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Unterlagen für eine freistehende Kleinbaute in Zuchwil

Solothurn · Gemeindeprofil · andere Gemeinde

Ein Baugesuch für eine freistehende Kleinbaute (Gartenhaus, Garage, Carport) in Zuchwil braucht 7 Unterlagen in jedem Fall und 2 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Solothurn und der Gemeinde Zuchwil, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.

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Pläne

  • Kopie des amtlich nachgeführten Grundbuchplans mit eingetragenem Vorhaben, Grenz- und Gebäudeabständen, Baulinien und Leitungen (§ 6 Abs. 1 lit. a Ziff. 1 KBV).

  • Hinweis: Soweit es zum Verständnis des Bauvorhabens nötig ist. Der Plankatalog gilt wörtlich für Neubauten, Anbauten, Aufbauten und Umbauten; für andere Bauten und Anlagen verlangt die Verordnung zusätzliche Pläne in einem zweckmässigen Massstab.

    Grundrisse, Fassaden und Schnitte im Massstab 1:100 oder 1:50 mit allen Massen und Raumzwecken (§ 6 Abs. 1 lit. a Ziff. 2 KBV); Pläne gefaltet, datiert und von Planverfassung und Bauherrschaft unterzeichnet (§ 6 Abs. 4 KBV).

    § 6 Abs. 1 Bst. a Ziff. 2 KBV

  • Hinweis: Schnitte durch das massgebende und das gestaltete Terrain über das ganze Grundstück, mit Anschnitt der Nachbargrundstücke und Höhenkoten bezogen auf einen versicherten Fixpunkt.

    Schnitte mit massgebendem und gestaltetem Terrain samt Höhenkoten (§ 6 Abs. 1 lit. a Ziff. 3 i. V. m. § 16bis KBV).

    § 6 Abs. 1 Bst. a Ziff. 3 KBV

Formulare und Nachweise

  • Das Baugesuch ist im Doppel bei der Baubehörde der Gemeinde einzureichen (§ 5 Abs. 1 KBV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung auf ebau.so.ch die Papiereingabe.

  • Angaben über das Eigentum am Baugrundstück; Bauende ohne Eigentum brauchen die Zustimmung der Grundeigentümerschaft (§ 5 Abs. 1 lit. a KBV).

  • Ab dem 02.02.2026 erfolgt die Einreichung von Baugesuchen in Zuchwil ausschliesslich digital über die kantonale Plattform eBau; sämtliche Gesuchsunterlagen sind elektronisch hochzuladen.

  • Für die öffentliche Baupublikation ist zusätzlich ein unterzeichnetes Papierexemplar der Baugesuchsunterlagen bei der Gemeinde einzureichen; es dient ausschliesslich der Auflage während der Publikationsfrist (Einsprachefrist 20 Tage).

Nur wenn zutreffend

Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.

  • Nur wenn: Die Baubehörde kann auf Kosten der Bauherrschaft zusätzliche Unterlagen verlangen, etwa Grundbuchauszug, statischen Nachweis, Beschattungsstudien, Modelle oder Fotomontagen.

    Die Baubehörde kann weitere Unterlagen verlangen: Grundbuchauszug, statische Berechnungen, Fotomontagen, Nachweis Elementarschutz gemäss Gefahrenkarte u. a. (§ 5 Abs. 2 KBV).

    § 5 Abs. 2 KBV

  • Für Wasser- und Elektroanschlüsse ist das kommunale Kombiformular 'Wasser- und Elektroanschlussgesuch' einzureichen (https://www.zuchwil.ch/de/verwaltung/dokumente/dokumente/Form-Wasser_Elektro-2025.pdf; Dienstleistungsseite: https://www.zuchwil.ch/de/verwaltung/dienstleistungen/137_wasser--und-elektroanschlussgesuch---einreichen).

Einreichen

Baugesuche in Zuchwil laufen über eBau Solothurn. Zuständig ist Abteilung Planung und Bau, Hauptstrasse 65, Postfach 136, 4528 Zuchwil. Kontakt · Formulare der Gemeinde

Unterlagen beisammen?

baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Zuchwil entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.

Dossier prüfen

Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Zuchwil; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.