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Unterlagen für eine Anlage in Zuchwil
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Ein Baugesuch für eine Anlage (Solaranlage, Wärmepumpe, Antenne, Reklame) in Zuchwil braucht 5 Unterlagen in jedem Fall und 3 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Solothurn und der Gemeinde Zuchwil, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.
Pläne
Kopie des amtlich nachgeführten Grundbuchplans mit eingetragenem Vorhaben, Grenz- und Gebäudeabständen, Baulinien und Leitungen (§ 6 Abs. 1 lit. a Ziff. 1 KBV).
Formulare und Nachweise
Das Baugesuch ist im Doppel bei der Baubehörde der Gemeinde einzureichen (§ 5 Abs. 1 KBV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung auf ebau.so.ch die Papiereingabe.
Angaben über das Eigentum am Baugrundstück; Bauende ohne Eigentum brauchen die Zustimmung der Grundeigentümerschaft (§ 5 Abs. 1 lit. a KBV).
Ab dem 02.02.2026 erfolgt die Einreichung von Baugesuchen in Zuchwil ausschliesslich digital über die kantonale Plattform eBau; sämtliche Gesuchsunterlagen sind elektronisch hochzuladen.
Für die öffentliche Baupublikation ist zusätzlich ein unterzeichnetes Papierexemplar der Baugesuchsunterlagen bei der Gemeinde einzureichen; es dient ausschliesslich der Auflage während der Publikationsfrist (Einsprachefrist 20 Tage).
Nur wenn zutreffend
Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.
Nur wenn: Die Baubehörde kann auf Kosten der Bauherrschaft zusätzliche Unterlagen verlangen, etwa Grundbuchauszug, statischen Nachweis, Beschattungsstudien, Modelle oder Fotomontagen.
Die Baubehörde kann weitere Unterlagen verlangen: Grundbuchauszug, statische Berechnungen, Fotomontagen, Nachweis Elementarschutz gemäss Gefahrenkarte u. a. (§ 5 Abs. 2 KBV).
§ 5 Abs. 2 KBV
Nur wenn: Neue Wohnungen oder andere lärmempfindliche Räume in Empfindlichkeitsstufe III oder IV, oder Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage mit Ein-/Ausfahrt, Wärmepumpe, Lüftung, Gewerbe).
Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).
Art. 31 und Art. 34 Lärmschutz-Verordnung (LSV, SR 814.41)
Für Wasser- und Elektroanschlüsse ist das kommunale Kombiformular 'Wasser- und Elektroanschlussgesuch' einzureichen (https://www.zuchwil.ch/de/verwaltung/dokumente/dokumente/Form-Wasser_Elektro-2025.pdf; Dienstleistungsseite: https://www.zuchwil.ch/de/verwaltung/dienstleistungen/137_wasser--und-elektroanschlussgesuch---einreichen).
Einreichen
Baugesuche in Zuchwil laufen über eBau Solothurn. Zuständig ist Abteilung Planung und Bau, Hauptstrasse 65, Postfach 136, 4528 Zuchwil. Kontakt · Formulare der Gemeinde
Unterlagen beisammen?
baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Zuchwil entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.
Dossier prüfenAssistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Zuchwil; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.