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Unterlagen für einen Umbau in Würenlingen

Aargau · Gemeindeprofil · andere Gemeinde

Ein Baugesuch für einen Umbau in Würenlingen braucht 11 Unterlagen in jedem Fall und 13 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Aargau und der Gemeinde Würenlingen, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.

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Pläne

  • Hinweis: Bei geringfügigen Vorhaben können Gemeinderat und Abteilung für Baubewilligungen eine vereinfachte Eingabe gestatten.

    Das Baugesuch muss die für die Beurteilung notwendigen Begründungen, Unterlagen und Pläne enthalten (§ 60 BauG, § 51 Abs. 1 BauV).

    § 51 Abs. 1 und 5 BauV; § 60 Abs. 1 BauG

  • Hinweis: Bauprofile publikationspflichtiger Vorhaben müssen Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote und Terrainveränderungen erkennen lassen.

    Publikationspflichtige Vorhaben sind zu profilieren: Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote, Terrainveränderungen (§ 53 BauV).

    § 53 Abs. 1 BauV; § 60 Abs. 3 BauG

  • Aktuelle Grundbuchplankopie vom Kreisgeometer, 1:500 (ausnahmsweise 1:1000), mit rot eingezeichnetem Projekt und allen Abständen zu Nachbarparzellen, Strassen, Gewässern, Wäldern und Nachbargebäuden in Masszahlen.

  • Grundrisse aller Stockwerke, sämtliche Aussenansichten, Quer-/Längsschnitte 1:100 oder 1:50 sowie Längsschnitt durch Garagenausfahrten (Garagentor bis Strassengrenze); Kellergrundriss mit dimensionierten Leitungen bis zu den Hauptleitungsanschlüssen. Farbkonvention bei Umbauten: schwarz/grau, gelb, rot.

  • Entwässerungsplan mit vollständigen Angaben (Schmutz-, Meteor-, Sickerwasser) gemäss Abwasserreglement, plus Werkleitungsplan Wasser/Elektrizität/Telefon-TV (Situation 1:500, Kellergrundriss 1:100/1:50; bestehende Leitungen schwarz, neue rot).

Formulare und Nachweise

  • Die Gemeinden bieten entsprechende Formulare an (§ 51 Abs. 2 BauV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung das physische Formular.

  • Nachweis der Einhaltung der Energiegesetzgebung (§ 51 Abs. 1 lit. a BauV).

  • Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.

    Unterschriftenfeld «Grundeigentümer/in / Bevollmächtigte/r» des kantonalen Baugesuchsformulars

  • Gesuchsunterlagen sind von Bauherrschaft und Projektverfasser unterzeichnet und datiert 2-fach einzureichen; Pläne fachmännisch nach SIA 400 mit Titel, Nordpfeil, Massstab und Parzellennummern, auf DIN A4 gefaltet.

  • Aktueller Auszug aus dem Grundbuch der Gemeinde Würenlingen, beim Grundbuchamt Baden zu beziehen.

  • Ausnützungsziffer-Berechnung und kubische Berechnung mit Plannachweis nach SIA 416.

Nur wenn zutreffend

Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.

  • Nur wenn: Konformitätserklärung zur erdbebengerechten Bauweise von Neu- und Erweiterungsbauten sowie von Umbauten mit Eingriff in die Tragstruktur.

    Bei Neu-/Erweiterungsbauten und Umbauten mit Eingriff in die Tragstruktur (§ 51 Abs. 1 lit. b BauV).

    § 51 Abs. 1 lit. b BauV

  • Nur wenn: Wo es die Beurteilung erfordert, können weitere Unterlagen verlangt werden, etwa Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle oder Schattendiagramme.

    Grundrissplan auf beglaubigtem AV-Auszug, Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle, Schattendiagramme (§ 51 Abs. 3 BauV).

    § 51 Abs. 3 BauV

  • Nur wenn: In eBau-Gemeinden

    In eBau-Gemeinden sind sämtliche Gesuchsunterlagen digital über das Portal einzureichen; Korrespondenz läuft digital.

  • Nur wenn: Neue Wohnungen oder andere lärmempfindliche Räume in Empfindlichkeitsstufe III oder IV, oder Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage mit Ein-/Ausfahrt, Wärmepumpe, Lüftung, Gewerbe).

    Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).

    Art. 31 und Art. 34 Lärmschutz-Verordnung (LSV, SR 814.41)

  • Nur wenn: Für Mehrfamilienhäuser

    Für Mehrfamilienhäuser Parkplatzberechnung gemäss VSS-Norm SN 40 281, ggf. mit separatem Plannachweis über Parkplätze und Erschliessung inkl. Entwässerungsangaben.

  • Nur wenn: Mehrfamilienhäuser

    Konstruktionsbeschrieb der Wohnungstrennwände und -decken inkl. Rohdichte (kg/m3) zur Kontrolle der Schallisolationswerte gemäss SIA 181.

  • Nur wenn: In den Dorfzonen

    In den Dorfzonen ist ein Farb- und Materialkonzept einzureichen; für die Prüfung durch den Fachberater Ortsbild ist ein zusätzlicher Plansatz erforderlich (vorgängige Besprechung empfohlen, vgl. auch Merkblatt Bauen in Dorfzonen).

  • Nur wenn: Bei Sanierungs- oder Umbaukosten über Fr. 50'000

    Bei Sanierungs- oder Umbaukosten über Fr. 50'000 sind Kanalfernsehaufnahmen der Kanalisation mit allfälligem Sanierungskonzept einzureichen.

  • Nur wenn: ab 4 Wohneinheiten

    Gebäude mit vier und mehr Wohneinheiten sowie öffentlich zugängliche Bauten müssen hindernisfrei gebaut werden; für die Prüfung durch Procap ist ein zusätzlicher Plansatz einzureichen.

  • Nur wenn: sofern das Vorhaben gemäss Gefahrenkarte Hochwasser im Gefahrenbereich liegt

    Mit Formular der Aargauischen Gebäudeversicherung einzureichen, sofern das Vorhaben gemäss Gefahrenkarte Hochwasser im Gefahrenbereich liegt.

  • Gesuchsformulare 'Projektgenehmigung für Pflichtschutzräume' oder 'Antrag zur Leistung einer Ersatzabgabe' zur Weiterleitung an die kantonale Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz.

  • Nur wenn: für Gewerbe-/Industriebauten

    Genaue Angaben zu Betrieb (Arbeitsplätze, Besucherfrequenz, Lagergut, Abfälle, Materialumschlag); zusätzlich ist via Bauverwaltung die Genehmigung des Amts für Wirtschaft und Arbeit (AWA) einzuholen.

  • Nur wenn: Für Gesuche mit kantonaler Bewilligung/Zustimmung

    Für Gesuche mit kantonaler Bewilligung/Zustimmung ist zusätzlich der kantonale Baugesuchsumschlag der Abteilung für Baubewilligungen mit der entsprechenden Anzahl Plansätze gemäss den Checklisten im Gesuchsformular einzureichen.

Einreichen

Baugesuche in Würenlingen laufen über eBau Aargau. Zuständig ist Abteilung Bau, Planung und Umwelt, Dorfstrasse 13, 5303 Würenlingen. Kontakt · Formulare der Gemeinde

Unterlagen beisammen?

baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Würenlingen entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.

Dossier prüfen

Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Würenlingen; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.