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Unterlagen für einen Anbau oder eine Aufstockung in Winterthur

Zürich · Gemeindeprofil · andere Gemeinde

Ein Baugesuch für einen Anbau oder eine Aufstockung in Winterthur braucht 12 Unterlagen in jedem Fall und 15 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Zürich und der Gemeinde Winterthur, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.

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Pläne

  • Aktueller Situations-/Katasterplan mit Vorhaben, Grenz-/Gebäudeabständen.

  • Bemasste Grundrisse sämtlicher Geschosse inkl. Nutzungen.

  • Mind. ein Schnitt mit Gebäude-/Firsthöhe, gewachsenem und neuem Terrain.

  • Alle Fassadenansichten mit Materialisierung.

  • Hinweis: In der Regel bei jedem Baugesuch; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf den Gebäudeumschwung zwingend.

    Terraingestaltung, Bepflanzung, Zufahrten, Abstellplätze, Spielflächen.

    § 3 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV

  • Katasterplan mit Projekt (rot/schwarz/gelb) inkl. Vermassung zu den Grenzen, vom Vermessungsamt Winterthur richtigkeitsbestätigt.

Formulare und Nachweise

  • Amtliches Baugesuchsformular mit Angaben zu Bauherrschaft, Grundstück (Kat.-Nr.), Vorhaben; unterschrieben.

  • Hinweis: Wenn die Gesuchstellenden über das Baugrundstück nicht alleinverfügungsberechtigt sind; dazu nachbarliche Zustimmungserklärungen in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen.

    Unterschriftliche Zustimmung, falls Bauherrschaft nicht Eigentümerin ist.

    § 5 Abs. 1 lit. m und l BVV (LS 700.6)

  • Beschreibung von Nutzung, Konstruktion, Materialien, Bauablauf.

  • Nachvollziehbare Berechnung von AZ/BMZ bzw. anrechenbarer Geschoss-/Grundstücksfläche.

  • Nachweis der eingehaltenen Grenz- und Gebäudeabstände (Masse/Bezugspunkte).

  • Nachweis Wärmeschutz/Energie (SIA 380/1 bzw. Minergie), bei Neubau/Umbau mit Energiebezug.

Nur wenn zutreffend

Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.

  • Nur wenn: Für jedes Bauprojekt, bei dem Wohnungen neu erstellt, umgebaut, abgebrochen oder umgenutzt werden (nur bei Wohnbauten).

    Bei Wohn-/Gebäudebauten: GWR-Zusatzformular.

    Zusatzformular Gebäude- und Wohnungserhebung; Baugesuchsformular 620033 S. 4

  • Nur wenn: Berechnungen über die Ausnützung in Bezug auf Nutzungsziffern oder eine andere Beschränkung, nötigenfalls mit planlicher Erläuterung.

    Nachweis der Grün-/Freiflächenziffer, sofern die Zone dies verlangt.

    § 5 Abs. 1 lit. b BVV; § 3 Abs. 1 lit. d BVV

  • Nur wenn: Bei grösseren Bauvorhaben ist zusätzlich eine separate Parkplatzberechnung beizulegen. Bei Neubauten und Zweckänderungen; bei Um- und Anbauten nur, wenn zusätzliche Wohnungen, Arbeitsplätze oder Nutzflächen entstehen.

    Berechnung der Pflicht-Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Velos je Nutzung.

    Baugesuchsformular 620033 Abschn. 4; § 5 Abs. 1 lit. e BVV

  • Nur wenn: Für Bauvorhaben mit neuen oder wesentlich geänderten lärmempfindlichen Räumen, die potentiell Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte aufweisen.

    Bei Lärmvorbelastung: Nachweis Schallschutz/Lärmempfindlichkeitsstufe.

    § 5 Abs. 1 lit. g BVV; Zusatzformular Lärmsituation und Lärmschutz

  • Nur wenn: Bei grösseren/besonderen Bauten

    Bei grösseren/besonderen Bauten: Brandschutznachweis/-konzept.

  • Nur wenn: Je nach Art und Lage des Bauvorhabens; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf die Liegenschaftenentwässerung zwingend.

    Entwässerung Dach/Umgebung, Anschluss an Kanalisation.

    § 5 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV

  • Nur wenn: bei volumenrelevanten Vorhaben (Ausnahme Kernzonen, Z4/Z6/Oe)

    BMZ-Berechnung inkl. Schemapläne bei volumenrelevanten Vorhaben (Ausnahme Kernzonen, Z4/Z6/Oe).

  • Aus dem Winterthurer Online-Stadtplan; bei Neubauten, Anbauten, Terrainveränderungen, Schwimmbassin, Einfriedigungen usw.

  • Nur wenn: Neue Volumen, Sichtschutzwände/Mauern und wesentliche Terrainveränderungen

    Neue Volumen, Sichtschutzwände/Mauern und wesentliche Terrainveränderungen mit Baugespannen kenntlich machen (Baukontrolle).

  • Nur wenn: Bei Eigentumsbeschränkungen/Dienstbarkeiten/Näherbaurechten

    Bei Eigentumsbeschränkungen/Dienstbarkeiten/Näherbaurechten: Vollauszug mit Wortlaut und Plänen, max. 6 Monate alt.

  • Nur wenn: bei Büro/Industrie/Gewerbe, MFH, Nutzungsänderungen, Umbauten

    Nach VKF-Merkblatt 2003-15de bei Büro/Industrie/Gewerbe, MFH, Nutzungsänderungen, Umbauten.

  • Nur wenn: Bei Sonnenkollektoren in ISOS-A/Kern-/Erholungs-/Freihaltezonen, Schutzobjekten, Gewässerraum oder besonderer Ausführung

  • Nur wenn: Bei neuer/erweiterter Aussenwirtschaft

  • Nur wenn: Bei neuer/erweiterter Aussenwirtschaft

    Bei neuer/erweiterter Aussenwirtschaft: Betriebskonzept mit Öffnungszeiten.

  • Nur wenn: Bei neuer/erweiterter Aussenwirtschaft

Einreichen

Baugesuche in Winterthur laufen über Papier oder elektronisch. Zuständig ist Amt für Baubewilligungen, Pionierstrasse 7, 8400 Winterthur. Kontakt · Formulare der Gemeinde

Unterlagen beisammen?

baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Winterthur entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.

Dossier prüfen

Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Winterthur; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.