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Unterlagen für einen Neubau in Windisch

Aargau · Gemeindeprofil · andere Gemeinde

Ein Baugesuch für einen Neubau in Windisch braucht 15 Unterlagen in jedem Fall und 9 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Aargau und der Gemeinde Windisch, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.

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Pläne

  • Hinweis: Bei geringfügigen Vorhaben können Gemeinderat und Abteilung für Baubewilligungen eine vereinfachte Eingabe gestatten.

    Das Baugesuch muss die für die Beurteilung notwendigen Begründungen, Unterlagen und Pläne enthalten (§ 60 BauG, § 51 Abs. 1 BauV).

    § 51 Abs. 1 und 5 BauV; § 60 Abs. 1 BauG

  • Hinweis: Bauprofile publikationspflichtiger Vorhaben müssen Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote und Terrainveränderungen erkennen lassen.

    Publikationspflichtige Vorhaben sind zu profilieren: Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote, Terrainveränderungen (§ 53 BauV).

    § 53 Abs. 1 BauV; § 60 Abs. 3 BauG

  • Situationsplan des Vorhabens auf einer vom Nachführungsgeometer unterzeichneten Grundbuchplankopie, die nicht älter als 1 Jahr ist; in zwei Exemplaren.

  • Grundrisse, Schnitte und Ansichten 1:100 (2-fach) mit Terrainkoten alt/neu, Geschosskotierung, Aussenmassen, Mauerstärken, Boden-/Fensterflächen und Grenzabständen. Bei Umbauten: bestehend schwarz, Abbruch gelb, neu rot.

  • Mit Kotierungen, Material, Dimensionierung, beregneten/entwässerten Flächen, Belastungseinheiten sowie Versickerungs- und Retentionsanlagen; Auslegung gemäss SN 592 000.

Formulare und Nachweise

  • Die Gemeinden bieten entsprechende Formulare an (§ 51 Abs. 2 BauV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung das physische Formular.

  • Nachweis der Einhaltung der Energiegesetzgebung (§ 51 Abs. 1 lit. a BauV).

  • Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.

    Unterschriftenfeld «Grundeigentümer/in / Bevollmächtigte/r» des kantonalen Baugesuchsformulars

  • Das Baugesuch ist im Doppel einzureichen, vollständig ausgefüllt und von Projektverfasser, Bauherr und Grundeigentümer rechtsgültig unterzeichnet; zusätzlich sind alle Unterlagen elektronisch einzureichen.

  • Baugesuchsmappe und weitere Formulare sind bei der Abteilung Planung und Bau zu beziehen.

  • Ein aktueller Grundbuchauszug ist dem Baugesuch beizulegen.

  • Angaben der anrechenbaren Geschossflächen, Gebäudegrundflächen und der in die Kanalisation entwässerten Hartflächen auf separatem Beiblatt der Gemeinde.

  • Übersichtlich und nachvollziehbar dargestellte AZ-Berechnung mit den notwendigen Skizzen.

  • Hinweis: Bei Neubauten und Zweckänderungen; bei Um- und Anbauten nur, wenn zusätzliche Wohnungen, Arbeitsplätze oder Nutzflächen entstehen.

    Berechnung des Parkplatzbedarfs mit Nachweis der erforderlichen Auto- und Veloabstellplätze.

  • Bauprofile sind vor Einreichung aufzustellen (Umrisse, Firsthöhe, Fassadenhöhen, Dachneigung, EG-Kote in m.ü.M. auf Basis Gemeindenivellement); die Fertigstellung ist der Abteilung Planung und Bau telefonisch zu melden, da erst nach deren Abnahme publiziert wird.

Nur wenn zutreffend

Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.

  • Nur wenn: Konformitätserklärung zur erdbebengerechten Bauweise von Neu- und Erweiterungsbauten sowie von Umbauten mit Eingriff in die Tragstruktur.

    Bei Neu-/Erweiterungsbauten und Umbauten mit Eingriff in die Tragstruktur (§ 51 Abs. 1 lit. b BauV).

    § 51 Abs. 1 lit. b BauV

  • Nur wenn: Wo es die Beurteilung erfordert, können weitere Unterlagen verlangt werden, etwa Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle oder Schattendiagramme.

    Grundrissplan auf beglaubigtem AV-Auszug, Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle, Schattendiagramme (§ 51 Abs. 3 BauV).

    § 51 Abs. 3 BauV

  • Nur wenn: In eBau-Gemeinden

    In eBau-Gemeinden sind sämtliche Gesuchsunterlagen digital über das Portal einzureichen; Korrespondenz läuft digital.

  • Nur wenn: Neue Wohnungen oder andere lärmempfindliche Räume in Empfindlichkeitsstufe III oder IV, oder Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage mit Ein-/Ausfahrt, Wärmepumpe, Lüftung, Gewerbe).

    Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).

    Art. 31 und Art. 34 Lärmschutz-Verordnung (LSV, SR 814.41)

  • Formular Anschlussgesuch Wasser mit Situationsplan und Plan mit eingezeichnetem Wasseranschluss und Verteilbatterie, je 2-fach; Angaben zu Nutzung, Wasserbedarf und Belastungswerten (Installationsanzeige nach SVGW-Richtlinie W3 2013).

  • Nur wenn: Für Ölfeuerungs-, Gasfeuerungs- oder Tankanlagen

    Für Ölfeuerungs-, Gasfeuerungs- oder Tankanlagen ist das kommunale Brandschutzgesuch (Formulare bei der Abteilung Planung und Bau) mit Beilagen zusammen mit dem Baugesuch einzureichen.

  • Mit dem Baugesuch ist die formelle Eingabe für den baulichen Zivilschutz einzureichen: Baugesuchspläne 1:100 (1-fach), Lüftungsprojekt (4-fach), Grundrisse/Schnitte der Schutzraumanlage 1:50 (2-fach), Anmeldeformular (2-fach).

  • Nur wenn: Bei Rückbauten

    Bei Rückbauten ist die Deklaration des Rückbauobjekts gemäss Merkblatt 'Gebäuderückbau' mit dem Baugesuch einzureichen.

  • Nur wenn: Für Luft/Wasser-Wärmepumpen-Anlagen

    Für Luft/Wasser-Wärmepumpen-Anlagen ist der Lärmschutznachweis (Online-Formular gemäss Merkblättern zu Baugesuchen) einzureichen.

Einreichen

Zuständig ist Abteilung Planung und Bau, Dohlenzelgstrasse 6, 5210 Windisch. Kontakt · Formulare der Gemeinde

Unterlagen beisammen?

baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Windisch entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.

Dossier prüfen

Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Windisch; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.