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Unterlagen für einen Umbau in Wald

Zürich · Gemeindeprofil · andere Gemeinde

Ein Baugesuch für einen Umbau in Wald braucht 17 Unterlagen in jedem Fall und 12 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Zürich und der Gemeinde Wald, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.

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Pläne

  • Aktueller Situations-/Katasterplan mit Vorhaben, Grenz-/Gebäudeabständen.

  • Bemasste Grundrisse sämtlicher Geschosse inkl. Nutzungen.

  • Mind. ein Schnitt mit Gebäude-/Firsthöhe, gewachsenem und neuem Terrain.

  • Alle Fassadenansichten mit Materialisierung.

  • Hinweis: In der Regel bei jedem Baugesuch; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf den Gebäudeumschwung zwingend.

    Terraingestaltung, Bepflanzung, Zufahrten, Abstellplätze, Spielflächen.

    § 3 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV

  • Aktueller Katasterplan, nicht älter als 1 Jahr, mit Eintrag der projektierten Baute inkl. Vermassung sowie Grenz-, Gebäude-, Wald- und Gewässerabständen; Bezug bei Ingesa AG, Guyer-Zeller-Strasse 27, 8620 Wetzikon (044 934 33 88).

  • Sämtliche Planunterlagen sind mit Titel, Erstellungs-/Revisionsdatum und den Projektverantwortlichen zu versehen; Bestand schwarz, Neu-/Umbauten rot, Abbruch gelb.

Formulare und Nachweise

  • Amtliches Baugesuchsformular mit Angaben zu Bauherrschaft, Grundstück (Kat.-Nr.), Vorhaben; unterschrieben.

  • Hinweis: Wenn die Gesuchstellenden über das Baugrundstück nicht alleinverfügungsberechtigt sind; dazu nachbarliche Zustimmungserklärungen in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen.

    Unterschriftliche Zustimmung, falls Bauherrschaft nicht Eigentümerin ist.

    § 5 Abs. 1 lit. m und l BVV (LS 700.6)

  • Beschreibung von Nutzung, Konstruktion, Materialien, Bauablauf.

  • Nachvollziehbare Berechnung von AZ/BMZ bzw. anrechenbarer Geschoss-/Grundstücksfläche.

  • Nachweis der eingehaltenen Grenz- und Gebäudeabstände (Masse/Bezugspunkte).

  • Nachweis Wärmeschutz/Energie (SIA 380/1 bzw. Minergie), bei Neubau/Umbau mit Energiebezug.

  • Ab dem 1. September 2025 nimmt die Bauabteilung Wald Baugesuche ausschliesslich digital über eBaugesucheZH entgegen; analoge Baugesuche werden zurückgewiesen.

  • Rechtsgültige Unterzeichnung mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES); alternativ die erzeugte Eingabequittung ausdrucken, von Hand unterzeichnen und das Unterschriftenblatt per Post der Bauabteilung einreichen.

  • Grundbuchauszug nicht älter als 1 Jahr; Bezug beim Grundbuchamt und Notariat, Rosenthalstrasse 7a, 8636 Wald (055 254 51 51).

  • Dokumente nach Schema jjjjmmdd_typ_Beschreibung(-status) benennen (z. B. 20250801_PL_Katasterplan); eBaugesucheZH akzeptiert nur A-Z, a-z, 0-9, Umlaute, éàè, -, _, . und ().

Nur wenn zutreffend

Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.

  • Nur wenn: Für jedes Bauprojekt, bei dem Wohnungen neu erstellt, umgebaut, abgebrochen oder umgenutzt werden (nur bei Wohnbauten).

    Bei Wohn-/Gebäudebauten: GWR-Zusatzformular.

    Zusatzformular Gebäude- und Wohnungserhebung; Baugesuchsformular 620033 S. 4

  • Nur wenn: Berechnungen über die Ausnützung in Bezug auf Nutzungsziffern oder eine andere Beschränkung, nötigenfalls mit planlicher Erläuterung.

    Nachweis der Grün-/Freiflächenziffer, sofern die Zone dies verlangt.

    § 5 Abs. 1 lit. b BVV; § 3 Abs. 1 lit. d BVV

  • Nur wenn: Bei grösseren Bauvorhaben ist zusätzlich eine separate Parkplatzberechnung beizulegen. Bei Neubauten und Zweckänderungen; bei Um- und Anbauten nur, wenn zusätzliche Wohnungen, Arbeitsplätze oder Nutzflächen entstehen.

    Berechnung der Pflicht-Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Velos je Nutzung.

    Baugesuchsformular 620033 Abschn. 4; § 5 Abs. 1 lit. e BVV

  • Nur wenn: Für Bauvorhaben mit neuen oder wesentlich geänderten lärmempfindlichen Räumen, die potentiell Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte aufweisen.

    Bei Lärmvorbelastung: Nachweis Schallschutz/Lärmempfindlichkeitsstufe.

    § 5 Abs. 1 lit. g BVV; Zusatzformular Lärmsituation und Lärmschutz

  • Nur wenn: Bei grösseren/besonderen Bauten

    Bei grösseren/besonderen Bauten: Brandschutznachweis/-konzept.

  • Nur wenn: Je nach Art und Lage des Bauvorhabens; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf die Liegenschaftenentwässerung zwingend.

    Entwässerung Dach/Umgebung, Anschluss an Kanalisation.

    § 5 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV

  • Nur wenn: Rückbau eines Gebäudes mit Baujahr vor 1990 oder Umbau eines solchen Gebäudes mit Bausumme über 200 000 Franken.

    Untersuchung der Gebäudeschadstoffe und darauf gestütztes Entsorgungskonzept für die Gebäudesubstanz älterer Bauten.

    Zusatzformular Entsorgung Bauabfälle (AWEL), Abschnitt A Ziff. A1; Anhang BVV Ziff. 1.7.1

  • Nur wenn: Umbau eines Gebäudes mit Baujahr vor 1990 und Bausumme unter 200 000 Franken.

    Vereinfachte Ermittlung der Gebäudeschadstoffe durch die Bauherrschaft; gilt bei kleineren Umbauten älterer Gebäude als Entsorgungskonzept.

    Zusatzformular Entsorgung Bauabfälle (AWEL), Abschnitt A Ziff. A2

  • Nur wenn: Rückbau oder Umbau eines Gebäudes ab Baujahr 1990 mit mehr als 200 m³ Rückbaumaterial.

    Entsorgungskonzept für das anfallende Rückbaumaterial bei jüngeren Gebäuden ohne Schadstoffverdacht.

    Zusatzformular Entsorgung Bauabfälle (AWEL), Abschnitt A Ziff. A3

  • Nur wenn: Das Fällen von Bäumen, für die eine Erhaltungspflicht besteht

    Das Fällen von Bäumen, für die eine Erhaltungspflicht besteht, ist ausdrücklich bewilligungspflichtig.

  • Zusätzliche Bewilligungen sind nötig für Farb- und Materialkonzept, Liegenschaftsentwässerung/Kanalisation (Geoinfra Ingenieure AG, Wetzikon), Zivilschutzanlagen, Jauchegruben/Mistplatten, Personen- und Warenlifte, wärmetechnische Anlagen (WTA-Gesuch bei jedem Heizungsersatz) und Wärmepumpen.

  • Als mögliche zusätzliche Unterlage verlangt Wald den Parkplatznachweis ausdrücklich für Autos und Velos.

Einreichen

Baugesuche in Wald laufen über eBaugesucheZH. Zuständig ist Hochbau und Planung, Bahnhofstrasse 6, 8636 Wald ZH. Kontakt · Formulare der Gemeinde

Unterlagen beisammen?

baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Wald entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.

Dossier prüfen

Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Wald; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.