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Unterlagen für eine freistehende Kleinbaute in Wädenswil

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Hinweis: Wädenswil, Schönenberg und Hütten sind 2019 fusioniert. Laut Fusionsvertrag gilt die Bauordnung jeder früheren Gemeinde für ihr Gebiet weiter, bis eine gemeinsame vorliegt. Ausgewertet ist hier die Bau- und Zonenordnung der Stadt Wädenswil (erlassen 17. Januar 1994, nachgeführt bis 24. Juli 2020); sie gilt für das Stadtgebiet mit PLZ 8820. Für Vorhaben in Hütten (8825) und Schönenberg (8824) gelten deren eigene Bauordnungen, die hier nicht erfasst sind. Die Gesamtrevision der Nutzungsplanung hat die Baudirektion am 5. Januar 2026 genehmigt; sie entfaltet Vorwirkung, in Kraft gesetzt ist sie noch nicht.

Ein Baugesuch für eine freistehende Kleinbaute (Gartenhaus, Garage, Carport) in Wädenswil braucht 11 Unterlagen in jedem Fall und 5 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Zürich und der Gemeinde Wädenswil, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.

Kleinbauten sind freistehende Gebäude bis 50 m² Grundfläche und 4.0 m Gesamthöhe (Schrägdach 5.0 m) mit nur Nebennutzflächen (§ 2a ABV); grössere Bauten gelten als Gebäude mit den ordentlichen Massen. Das Verfahren (Anzeige- oder ordentliches Verfahren) bestimmt die Gemeinde.

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Pläne

  • Aktueller Situations-/Katasterplan mit Vorhaben, Grenz-/Gebäudeabständen.

  • Bemasste Grundrisse sämtlicher Geschosse inkl. Nutzungen.

  • Mind. ein Schnitt mit Gebäude-/Firsthöhe, gewachsenem und neuem Terrain.

  • Alle Fassadenansichten mit Materialisierung.

  • Hinweis: In der Regel bei jedem Baugesuch; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf den Gebäudeumschwung zwingend.

    Terraingestaltung, Bepflanzung, Zufahrten, Abstellplätze, Spielflächen.

    § 3 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV

  • Umgebungsplan gemäss städtischem Merkblatt (Massstab i.d.R. 1:100) mit Erläuterungsteil und Farbcodierung (Bestand schwarz, Neu rot, Abbruch gelb); verlangt bei allen Neubauten sowie aussenraumrelevanten Um-/Anbauten.

  • Separater, mit dem Umgebungsplan korrespondierender Plan zur Grünflächenziffer inklusive expliziter Berechnung (Grünfläche/anrechenbare Grundstücksfläche in %).

Formulare und Nachweise

  • Amtliches Baugesuchsformular mit Angaben zu Bauherrschaft, Grundstück (Kat.-Nr.), Vorhaben; unterschrieben.

  • Hinweis: Wenn die Gesuchstellenden über das Baugrundstück nicht alleinverfügungsberechtigt sind; dazu nachbarliche Zustimmungserklärungen in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen.

    Unterschriftliche Zustimmung, falls Bauherrschaft nicht Eigentümerin ist.

    § 5 Abs. 1 lit. m und l BVV (LS 700.6)

  • Beschreibung von Nutzung, Konstruktion, Materialien, Bauablauf.

  • Nachweis der eingehaltenen Grenz- und Gebäudeabstände (Masse/Bezugspunkte).

Nur wenn zutreffend

Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.

  • Nur wenn: Berechnungen über die Ausnützung in Bezug auf Nutzungsziffern oder eine andere Beschränkung, nötigenfalls mit planlicher Erläuterung.

    Nachweis der Grün-/Freiflächenziffer, sofern die Zone dies verlangt.

    § 5 Abs. 1 lit. b BVV; § 3 Abs. 1 lit. d BVV

  • Nur wenn: Je nach Art und Lage des Bauvorhabens; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf die Liegenschaftenentwässerung zwingend.

    Entwässerung Dach/Umgebung, Anschluss an Kanalisation.

    § 5 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV

  • Nur in der Kern-, Dorf- oder Altstadtzone.

    Separater Plan/Beilage mit Berechnung des ökologischen Ausgleichs (öA in %) gemäss kommunaler Verordnung zum ökologischen Ausgleich; in Kernzonen nicht gefordert.

  • Bewilligungspflicht gemäss städtischem Merkblatt Bewilligungspflicht (Nov. 2024) vorab abklären.

  • Nur wenn: In Kernzonen

    In Kernzonen ist die gute Einordnung ins Ortsbild nachzuweisen (BZO); Beurteilung erfolgt durch die städtische Baukommission.

Einreichen

Baugesuche in Wädenswil laufen über eBaugesucheZH. Zuständig ist Baubewilligungen, Planen und Bauen, Florhofstrasse 3, 8820 Wädenswil. Kontakt · Formulare der Gemeinde

Unterlagen beisammen?

baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Wädenswil entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.

Dossier prüfen

Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Wädenswil; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.