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Unterlagen für eine Anlage in Wädenswil

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Hinweis: Wädenswil, Schönenberg und Hütten sind 2019 fusioniert. Laut Fusionsvertrag gilt die Bauordnung jeder früheren Gemeinde für ihr Gebiet weiter, bis eine gemeinsame vorliegt. Ausgewertet ist hier die Bau- und Zonenordnung der Stadt Wädenswil (erlassen 17. Januar 1994, nachgeführt bis 24. Juli 2020); sie gilt für das Stadtgebiet mit PLZ 8820. Für Vorhaben in Hütten (8825) und Schönenberg (8824) gelten deren eigene Bauordnungen, die hier nicht erfasst sind. Die Gesamtrevision der Nutzungsplanung hat die Baudirektion am 5. Januar 2026 genehmigt; sie entfaltet Vorwirkung, in Kraft gesetzt ist sie noch nicht.

Ein Baugesuch für eine Anlage (Solaranlage, Wärmepumpe, Antenne, Reklame) in Wädenswil braucht 7 Unterlagen in jedem Fall und 6 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Zürich und der Gemeinde Wädenswil, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.

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Pläne

  • Aktueller Situations-/Katasterplan mit Vorhaben, Grenz-/Gebäudeabständen.

  • Alle Fassadenansichten mit Materialisierung.

  • Hinweis: In der Regel bei jedem Baugesuch; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf den Gebäudeumschwung zwingend.

    Terraingestaltung, Bepflanzung, Zufahrten, Abstellplätze, Spielflächen.

    § 3 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV

  • Separater, mit dem Umgebungsplan korrespondierender Plan zur Grünflächenziffer inklusive expliziter Berechnung (Grünfläche/anrechenbare Grundstücksfläche in %).

Formulare und Nachweise

  • Amtliches Baugesuchsformular mit Angaben zu Bauherrschaft, Grundstück (Kat.-Nr.), Vorhaben; unterschrieben.

  • Hinweis: Wenn die Gesuchstellenden über das Baugrundstück nicht alleinverfügungsberechtigt sind; dazu nachbarliche Zustimmungserklärungen in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen.

    Unterschriftliche Zustimmung, falls Bauherrschaft nicht Eigentümerin ist.

    § 5 Abs. 1 lit. m und l BVV (LS 700.6)

  • Nachweis der eingehaltenen Grenz- und Gebäudeabstände (Masse/Bezugspunkte).

Nur wenn zutreffend

Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.

  • Nur wenn: Berechnungen über die Ausnützung in Bezug auf Nutzungsziffern oder eine andere Beschränkung, nötigenfalls mit planlicher Erläuterung.

    Nachweis der Grün-/Freiflächenziffer, sofern die Zone dies verlangt.

    § 5 Abs. 1 lit. b BVV; § 3 Abs. 1 lit. d BVV

  • Nur wenn: Für Bauvorhaben mit neuen oder wesentlich geänderten lärmempfindlichen Räumen, die potentiell Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte aufweisen.

    Bei Lärmvorbelastung: Nachweis Schallschutz/Lärmempfindlichkeitsstufe.

    § 5 Abs. 1 lit. g BVV; Zusatzformular Lärmsituation und Lärmschutz

  • Nur wenn: Bei grösseren/besonderen Bauten

    Bei grösseren/besonderen Bauten: Brandschutznachweis/-konzept.

  • Nur in der Kern-, Dorf- oder Altstadtzone.

    Separater Plan/Beilage mit Berechnung des ökologischen Ausgleichs (öA in %) gemäss kommunaler Verordnung zum ökologischen Ausgleich; in Kernzonen nicht gefordert.

  • Bewilligungspflicht gemäss städtischem Merkblatt Bewilligungspflicht (Nov. 2024) vorab abklären.

  • Nur wenn: In Kernzonen

    In Kernzonen ist die gute Einordnung ins Ortsbild nachzuweisen (BZO); Beurteilung erfolgt durch die städtische Baukommission.

Einreichen

Baugesuche in Wädenswil laufen über eBaugesucheZH. Zuständig ist Baubewilligungen, Planen und Bauen, Florhofstrasse 3, 8820 Wädenswil. Kontakt · Formulare der Gemeinde

Unterlagen beisammen?

baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Wädenswil entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.

Dossier prüfen

Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Wädenswil; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.