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Unterlagen für eine Zweckänderung in Trimbach
Solothurn · Gemeindeprofil · andere Gemeinde
Ein Baugesuch für eine Zweckänderung in Trimbach braucht 11 Unterlagen in jedem Fall und 9 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Solothurn und der Gemeinde Trimbach, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.
Pläne
Kopie des amtlich nachgeführten Grundbuchplans mit eingetragenem Vorhaben, Grenz- und Gebäudeabständen, Baulinien und Leitungen (§ 6 Abs. 1 lit. a Ziff. 1 KBV).
Hinweis: Soweit es zum Verständnis des Bauvorhabens nötig ist. Der Plankatalog gilt wörtlich für Neubauten, Anbauten, Aufbauten und Umbauten; für andere Bauten und Anlagen verlangt die Verordnung zusätzliche Pläne in einem zweckmässigen Massstab.
Grundrisse, Fassaden und Schnitte im Massstab 1:100 oder 1:50 mit allen Massen und Raumzwecken (§ 6 Abs. 1 lit. a Ziff. 2 KBV); Pläne gefaltet, datiert und von Planverfassung und Bauherrschaft unterzeichnet (§ 6 Abs. 4 KBV).
§ 6 Abs. 1 Bst. a Ziff. 2 KBV
Hinweis: Schnitte durch das massgebende und das gestaltete Terrain über das ganze Grundstück, mit Anschnitt der Nachbargrundstücke und Höhenkoten bezogen auf einen versicherten Fixpunkt.
Schnitte mit massgebendem und gestaltetem Terrain samt Höhenkoten (§ 6 Abs. 1 lit. a Ziff. 3 i. V. m. § 16bis KBV).
§ 6 Abs. 1 Bst. a Ziff. 3 KBV
Ein Entwässerungsplan für Meteor- und Schmutzwasser ist in 2 Exemplaren einzureichen.
Formulare und Nachweise
Das Baugesuch ist im Doppel bei der Baubehörde der Gemeinde einzureichen (§ 5 Abs. 1 KBV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung auf ebau.so.ch die Papiereingabe.
Angaben über das Eigentum am Baugrundstück; Bauende ohne Eigentum brauchen die Zustimmung der Grundeigentümerschaft (§ 5 Abs. 1 lit. a KBV).
Hinweis: Soweit erforderlich: Angaben über Geschossflächen-, Baumassen-, Überbauungs- und Grünflächenziffer.
Angaben zu Nutzungsziffern (lit. h), Zufahrt (lit. b), Trinkwasserversorgung (lit. d) und Abwasserbeseitigung (lit. e) gemäss § 5 Abs. 1 KBV.
§ 5 Abs. 1 Bst. h KBV
Erforderliche Beilagen mit fixen Exemplarzahlen: Situationsplan 2-fach, Grundriss-/Fassaden-/Schnittpläne je 2-fach, Umgebungsplan 2-fach, Entwässerungsplan 2-fach, Energienachweis 2-fach, Reklamegesuch 2-fach, Schutzraum-Bewilligungs-/Befreiungsgesuch je 2-fach; Eigentumsnachweis 1-fach, Nachweis Ausnützungsziffer 1-fach, Nachweis Grünflächenziffer 1-fach. Ein unterzeichneter Satz geht nach Bewilligung an den Bauherrn zurück.
Planbeilagen sind datiert und von Bauherrschaft, Grundeigentümer/in und Projektverfasser/in zu unterzeichnen; für mehrere Eigentümer kann eine Vollmacht mit Bevollmächtigtem ausgestellt werden (gilt nur für die Besitzer).
Mit der Gesuchsunterzeichnung wird bestätigt, dass der besondere Energienachweis beiliegt (2-fach) oder nicht erforderlich ist; im zweiten Fall ist die Begründung direkt auf dem Formular anzugeben.
Gemeindeformulare: Ausnützungsziffer (https://www.trimbach.ch/appl/download.php?objid=1851673047&id=343961181&nr=3&filename=Ausnuetzungsziffer.pdf&usid=7971&cmd=viewinline) und Grünflächenziffer (https://www.trimbach.ch/appl/download.php?objid=1851673047&id=239385638&nr=4&filename=Gruenflaechenziffer.pdf&usid=7971&cmd=viewinline).
Nur wenn zutreffend
Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.
Nur wenn: Bei Bauten mit mehr als vier Vollgeschossen sowie bei Wohnsiedlungen und Mehrfamilienhäusern ab sechs Wohnungen.
Plan der Freiflächen mit Parkierung sowie Spiel- und Freiflächen (§ 6 Abs. 1 lit. a Ziff. 4, § 5 Abs. 1 lit. c/i/k KBV).
§ 5 Abs. 1 Bst. k und § 6 Abs. 1 Bst. a Ziff. 4 KBV
Nur wenn: Energietechnischer Massnahmennachweis bei Gebäuden.
Nachweis der Einhaltung der Energievorschriften bei beheizten oder gekühlten Bauten (§ 5 Abs. 1 lit. l KBV).
§ 5 Abs. 1 Bst. l KBV
Nur wenn: Bei öffentlich zugänglichen Bauten und Anlagen sowie bei Mehrfamilienhäusern ab sechs Wohnungen.
Nachweis des hindernisfreien Bauens, soweit das Vorhaben dazu verpflichtet (§ 5 Abs. 1 lit. m KBV).
§ 5 Abs. 1 Bst. m i.V.m. § 58 Abs. 1 KBV
Nur wenn: Die Baubehörde kann auf Kosten der Bauherrschaft zusätzliche Unterlagen verlangen, etwa Grundbuchauszug, statischen Nachweis, Beschattungsstudien, Modelle oder Fotomontagen.
Die Baubehörde kann weitere Unterlagen verlangen: Grundbuchauszug, statische Berechnungen, Fotomontagen, Nachweis Elementarschutz gemäss Gefahrenkarte u. a. (§ 5 Abs. 2 KBV).
§ 5 Abs. 2 KBV
Nur wenn: Neue Wohnungen oder andere lärmempfindliche Räume in Empfindlichkeitsstufe III oder IV, oder Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage mit Ein-/Ausfahrt, Wärmepumpe, Lüftung, Gewerbe).
Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).
Art. 31 und Art. 34 Lärmschutz-Verordnung (LSV, SR 814.41)
Nur wenn: Bei Grundstücken mit mehr als 8 % Neigung
Bei Grundstücken mit mehr als 8 % Neigung ist das digitale Terrainmodell der amtlichen Vermessung (DTM-AV) beizubringen.
Nachweis über den Objektschutz inkl. Objektschutzmassnahmen gemäss Beilagenliste des Baugesuchsformulars.
Nur wenn: innerhalb von Baulinien
Bauten innerhalb von Baulinien werden immer mit einem Mehrwertverzicht versehen, der im Grundbuch eingetragen wird.
Unterlagen zu einer Regenwassernutzungsanlage sind gemäss Beilagenliste in 2 Exemplaren einzureichen.
Einreichen
Baugesuche in Trimbach laufen über Papier. Zuständig ist Bauamt, Baslerstrasse 122, 4632 Trimbach. Kontakt · Formulare der Gemeinde
Unterlagen beisammen?
baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Trimbach entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.
Dossier prüfenAssistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Trimbach; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.