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Unterlagen für einen Abbruch in Strengelbach

Aargau · Gemeindeprofil · andere Gemeinde

Ein Baugesuch für einen Abbruch in Strengelbach braucht 7 Unterlagen in jedem Fall und 5 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Aargau und der Gemeinde Strengelbach, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.

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Pläne

  • Hinweis: Bei geringfügigen Vorhaben können Gemeinderat und Abteilung für Baubewilligungen eine vereinfachte Eingabe gestatten.

    Das Baugesuch muss die für die Beurteilung notwendigen Begründungen, Unterlagen und Pläne enthalten (§ 60 BauG, § 51 Abs. 1 BauV).

    § 51 Abs. 1 und 5 BauV; § 60 Abs. 1 BauG

  • Hinweis: Bauprofile publikationspflichtiger Vorhaben müssen Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote und Terrainveränderungen erkennen lassen.

    Publikationspflichtige Vorhaben sind zu profilieren: Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote, Terrainveränderungen (§ 53 BauV).

    § 53 Abs. 1 BauV; § 60 Abs. 3 BauG

Formulare und Nachweise

  • Die Gemeinden bieten entsprechende Formulare an (§ 51 Abs. 2 BauV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung das physische Formular.

  • Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.

    Unterschriftenfeld «Grundeigentümer/in / Bevollmächtigte/r» des kantonalen Baugesuchsformulars

  • Ab dem 1. April 2026 müssen alle Baugesuche in Strengelbach über die kantonale Plattform eBau (Smart Service Portal ag.ch) eingereicht werden.

  • Die Gemeinde verlangt, möglichst alle Dokumente (z.B. Umgebungspläne, Energienachweise, Grenzbaurechte, Dienstbarkeiten, Erdbeben-Konformitätserklärung) bereits mit dem Baugesuch einzureichen; Nachforderungen sind umgehend und unaufgefordert nachzuliefern.

  • Die Gebühren richten sich nach dem kommunalen Baugebührenreglement; bei Vorentscheiden wird eine anteilsmässige Gebühr erhoben (https://www.strengelbach.ch/de/verwaltung/dokumente/dokumente/reglement_vers_1_4_definiti_nach_ewg-17-06-2015.pdf).

Nur wenn zutreffend

Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.

  • Nur wenn: Wo es die Beurteilung erfordert, können weitere Unterlagen verlangt werden, etwa Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle oder Schattendiagramme.

    Grundrissplan auf beglaubigtem AV-Auszug, Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle, Schattendiagramme (§ 51 Abs. 3 BauV).

    § 51 Abs. 3 BauV

  • Nur wenn: In eBau-Gemeinden

    In eBau-Gemeinden sind sämtliche Gesuchsunterlagen digital über das Portal einzureichen; Korrespondenz läuft digital.

  • Nur wenn: Für Vorhaben ohne nachbarliche oder öffentliche Interessen

    Für Vorhaben ohne nachbarliche oder öffentliche Interessen gilt das vereinfachte Verfahren; die Anstösser bestätigen ihre Zustimmung auf dem kommunalen Formular (https://www.strengelbach.ch/de/verwaltung/dokumente/dokumente/Formular-vereinfachtes-Verfahren_1-Unterschrift.pdf).

  • Nur wenn: Für Ausfahrten und Knoten

    Für Ausfahrten und Knoten gilt das kommunale Merkblatt «Sicht an Knoten und Ausfahrten» (https://www.strengelbach.ch/de/verwaltung/dokumente/dokumente/Merkblatt-Sicht-an-Knoten-und-Ausfahrten.pdf).

  • Nur wenn: Projektänderungen während des Verfahrens

    Projektänderungen während des Verfahrens sind mit grün markierten Plänen einzureichen.

Einreichen

Baugesuche in Strengelbach laufen über eBau Aargau. Zuständig ist Abteilung Bau, Brittnauerstrasse 3, 4802 Strengelbach. Kontakt · Formulare der Gemeinde

Unterlagen beisammen?

baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Strengelbach entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.

Dossier prüfen

Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Strengelbach; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.